01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9114?
Die Position ist in Unterpositionen für Zifferblätter (9114.30), Werkplatten und Brücken (9114.40) und übrige Teile (9114.90) gegliedert. In der Unterposition 9114.90 gehören Uhrfedern einschließlich Spiralfedern in die Warennummer 9114.90.10. Alle übrigen Teile dieser Unterposition fallen unter die Warennummer 9114.90.90.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 9114.30Zifferblätter
- 9114.30.00.10.09114.30.00.90.0
- 9114.40Werkplatten und Brücken
- 9114.40.00.10.09114.40.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 9114
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 9114. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9114
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9114
Anmerkungen (3)
1. Zu Kapitel 91 gehören nicht: a) Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit); b) Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit); c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114; d) Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit); e) Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen; f) Kugellager (Position 8482); g) Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusammengesetzt, die ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Uhrwerke bestimmt sind (Kapitel 85).
3. Als „Kleinuhr-Werke“ im Sinne des Kapitels 91 gelten Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten.
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 91 bleiben Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren (z. B. für Mess- oder Präzisionsinstrumente) verwendet werden können, in Kapitel 91.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9114
Zwei der vier Warennummern der Position 9114 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20229114.90.10eingeführt · Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern
- 01.01.20229114.90.90eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9114
Was gehört nicht zur Position 9114?
Uhrgläser und Uhrgewichte gehören nach ihrer stofflichen Beschaffenheit nicht zu Kapitel 91. Uhrketten gehören je nach Beschaffenheit in Position 7113 oder 7117, Kugeln für Kugellager in Position 7326 oder 8482. Kugellager gehören in Position 8482.
Welche Nummer gilt für Uhrfedern in Position 9114?
Uhrfedern einschließlich Spiralfedern gehören in die Warennummer 9114.90.10. Alle übrigen Teile der Unterposition 9114.90 fallen unter die Warennummer 9114.90.90.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
