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Abschnitt XVIII · Kap. 90 bis 92

Kapitel 91 des Zolltarifs – Uhren, Uhrwerke und Uhrenteile

Kapitel im Zolltarif

91Kapitel

Kapitel 91 umfasst Armbanduhren, Taschenuhren und andere Uhren, Zeitkontrollapparate und Zeitschalter, Uhrwerke, Uhrgehäuse, Uhrarmbänder und Uhrenteile. Nicht dazu gehören nach Anmerkung 1 Uhrgläser, Uhrgewichte, Uhrketten und Kugellager.

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Welche Position aus Kapitel 91 gilt für Ihre Uhr?

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01Tarifbaum

Wo steht Kapitel 91 im Zolltarif?

Abschnitt XVIII umfasst die Kapitel 90, 91 und 92. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder …
KapitelOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
KapitelUhrmacherwarenDiese Seite
PositionArmbanduhren …
6 Nr. · 0 vZTA
PositionArmbanduhren …
7 Nr. · 112 vZTA
PositionUhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9101, 9102 oder 9104
2 Nr. · 1 vZTA
PositionArmaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge …
1 Nr. · 0 vZTA
PositionAndere Uhren
6 Nr. · 30 vZTA
PositionZeitkontrollapparate und Zeitmesser …
2 Nr. · 12 vZTA
PositionZeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor
1 Nr. · 19 vZTA
PositionKleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt
5 Nr. · 0 vZTA
PositionAndere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt
2 Nr. · 0 vZTA
PositionNicht oder nur teilweise zusammengesetzte …
5 Nr. · 0 vZTA
PositionGehäuse für Uhren der Position 9101 oder 9102, Teile davon
4 Nr. · 1 vZTA
PositionGehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon
2 Nr. · 0 vZTA
KapitelMusikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente

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02Positionen

Welche Positionen gehören zu Kapitel 91?

Die Positionen 9101 bis 9105 betreffen Uhren: 9101 Armbanduhren und Taschenuhren mit Gehäuse aus Edelmetallen, 9102 Armbanduhren und Taschenuhren ohne diese Gehäuse, 9103 Uhren mit Kleinuhr-Werk, 9104 Armaturenbrettuhren für Fahrzeuge und 9105 andere Uhren. Die Positionen 9106 und 9107 umfassen Zeitkontrollapparate und Zeitschalter, die Positionen 9108 bis 9110 Uhrwerke. Die Positionen 9111 bis 9114 betreffen Gehäuse, Uhrarmbänder und andere Uhrenteile.

03Anmerkungen

Was gehört nicht in Kapitel 91?

  1. 1Kapitel 91, Anmerkung 1Nicht zu Kapitel 91 gehören Uhrgläser und Uhrgewichte, die nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht werden, Uhrketten sowie Kugellager; Uhrfedern gehören jedoch zu Position 9114.
  2. 2Kapitel 91, Anmerkung 2Zu Position 9101 gehören nur Uhren, deren Gehäuse ganz aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen besteht oder daraus hergestellt ist und die mit echten Perlen, Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen der Positionen 7101 bis 7104 besetzt sind; Uhren mit Gehäuse aus unedlem Metall mit eingelegten Edelmetallen gehören zu Position 9102.
  3. 3Kapitel 91, Anmerkung 3Kleinuhr-Werke sind Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird, die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen und nicht mehr als 12 mm dick und nicht mehr als 50 mm breit, lang oder im Durchmesser sind.
  4. 4Kapitel 91, Anmerkung 4Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren, etwa für Mess- oder Präzisionsinstrumente, verwendet werden können, bleiben vorbehaltlich der Anmerkung 1 in Kapitel 91.
Alle 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 91, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 91 gehören nicht: a) Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit); b) Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit); c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114; d) Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit); e) Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen; f) Kugellager (Position 8482); g) Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusammengesetzt, die ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Uhrwerke bestimmt sind (Kapitel 85).
Wortlaut · Kapitel 91, Anmerkung 2
2. Zu Position 9101 gehören nur Uhren, deren Gehäuse ganz aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen bestehen oder aus diesen Stoffen hergestellt und mit echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) der Positionen 7101 bis 7104 besetzt sind. Uhren mit Gehäuse aus unedlem Metall mit darin eingelegten Edelmetallen sind der Position 9102 zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 91, Anmerkung 3
3. Als „Kleinuhr-Werke“ im Sinne des Kapitels 91 gelten Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten.
Wortlaut · Kapitel 91, Anmerkung 4
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 91 bleiben Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren (z. B. für Mess- oder Präzisionsinstrumente) verwendet werden können, in Kapitel 91.

04Typische Waren

Typische Waren in Kapitel 91

27 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 91. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

05Rechtsprechung

Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 91

1 Einreihungsverordnungen, 0 Urteile und 1 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 91. Die neuesten:

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2024/96421.03.2024Mit der Einreihungsverordnung 2024/964 wurde ein am Handgelenk getragenes, batteriebetriebenes Smartwatch-Gerät mit AMOLED-Farbdisplay, Silikonarmband und Ladegerät als Warenzusammenstellung in die Warennummer 9102.12.00 eingereiht.9102.12.00

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kapitel 91

Was gehört nicht zu Kapitel 91?

Uhrgläser und Uhrgewichte gehören nicht zu Kapitel 91, sie werden nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht. Auch Uhrketten, die je nach Beschaffenheit zu Position 7113 oder 7117 gehören, und Kugellager, die zu Position 8482 gehören, sind ausgenommen. Uhrfedern gehören dagegen zu Position 9114.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Positionen und Maßnahmen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Position
Kombinierte Nomenklatur
Positionen, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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