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HS-Code · weltweit gleich

HS-Code 9705.22 – Exemplare ausgestorbener/gefährdeter Arten

HS-Code · 6-stellig

Diese Unterposition erfasst Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon, die im Zolltarif unter Position 9705 als Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert eingereiht sind. Menschliche Exemplare und Teile davon gehören in Unterposition 9705.21, archäologische, ethnografische oder historische Sammlungen in Unterposition 9705.10. Die Nummern darunter richten sich nach tierischem Ursprung und nach einem Alter von über 200 Jahren.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Stück einer gefährdeten Art zu HS-Code 9705.22?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 9705.22?

Zolltarifnummer 9705.22.00.12.0 erfasst Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs, die über 200 Jahre alt sind. Zolltarifnummer 9705.22.00.14.0 gilt für über 200 Jahre alte Stücke, die nicht tierischen Ursprungs sind. Zolltarifnummer 9705.22.00.16.0 erfasst Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs, die nicht über 200 Jahre alt sind. Zolltarifnummer 9705.22.00.80.0 gilt für Stücke, die weder tierischen Ursprungs noch über 200 Jahre alt sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
KapitelKunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
PositionSammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert
Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert
UnterpositionExemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davonDiese Seite
über 200 Jahre alt
ZolltarifnummerSammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs
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Zolltarifnummerandere
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andere
ZolltarifnummerSammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs
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Zolltarifnummerandere
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Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 9705.22

KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle bei Kulturgütern · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Belarus, Haiti, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 9705.22?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 9705.22. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 9705.22

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 97, Anmerkung 5
5. A) Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1 bis 4 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97. B) Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
Wortlaut · Kapitel 97, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die: a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen; b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind; c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen. Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerstücke: — Kraft- und Luftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren, — Rennkraftfahrzeuge und Rennluftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge …
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 97, Anmerkung 6
6. Rahmen um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Stiche, Schnitte oder Steindrucke werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen. Rahmen, die nach Art und Wert den in dieser Anmerkung erwähnten Waren nicht entsprechen, sind getrennt einzureihen.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-205/8014.07.1981BLINKENDE LEUCHTKREISE AUS EINEM KREISFÖRMIGEN KUNSTSTOFFGESTELL , AUF DEM FARBLICH UNTERSCHIEDLICHE , BEI STROMZUFUHR BLINKENDE GLÜHLAMPEN ANGEBRACHT SIND , SIND DER TARIFNUMMER 97.05 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ZUZUORDNEN .
C-259/9703.12.1998Die Position 9705 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist dahin auszulegen, daß ein historischer oder …

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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