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Position · 4-stellig

Position 9705 – Sammlungen und Sammlungsstücke

Position im Zolltarif

97Kapitel05Position

Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert gehören in diese Position. Briefmarken, Stempelmarken und ähnliche Waren gehören in Position 9704, ausgenommen Waren der Position 4907. Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, gehören in Position 9706; Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705 gehören nicht dazu.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 9705?

Die Position 9705 ist nach dem Wert der Sammlungen unterteilt. Sammlungen von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert gehören in Unterposition 9705.10. Sammlungen von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert werden in Unterposition 9705.21 für menschliche Exemplare und Teile davon, Unterposition 9705.22 für Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon und Unterposition 9705.29 für andere unterteilt. Sammlungen von münzkundlichem Wert gliedern sich in Unterposition 9705.31 für mehr als 100 Jahre alte Sammlungsstücke und Zolltarifnummer 9705.39.00.00.0 für andere.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
KapitelKunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
PositionSammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem WertDiese Seite
UnterpositionSammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert
0 % · 31 vZTA
Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert
Unterpositionmenschliche Exemplare und Teile davon
0 % · 0 vZTA
UnterpositionExemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon
0 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % · 0 vZTA
Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert
Unterpositionmehr als 100 Jahre alt
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 1 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 9705

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9705. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 9705

Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Zentralafrikanische Republik6 von 6
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Haiti6 von 6
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Libyen6 von 6
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak6 von 6
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder6 von 6
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle Länder6 von 6
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder6 von 6
KontrolleKulturgüter · alle Länder6 von 6
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle Länder6 von 6
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder6 von 6
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder6 von 6
KontrolleEinfuhrkontrolle · Libyen6 von 6
KontrolleEinfuhrkontrolle bei Kulturgütern · alle Länder5 von 6
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder3 von 6
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union3 von 6
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder2 von 6
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 9705

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 97, Anmerkung 5
5. A) Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1 bis 4 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97. B) Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
Wortlaut · Kapitel 97, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die: a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen; b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind; c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen. Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerstücke: — Kraft- und Luftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren, — Rennkraftfahrzeuge und Rennluftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge …
Wortlaut · Kapitel 97, Anmerkung 6
6. Rahmen um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Stiche, Schnitte oder Steindrucke werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen. Rahmen, die nach Art und Wert den in dieser Anmerkung erwähnten Waren nicht entsprechen, sind getrennt einzureihen.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-205/8014.07.1981Kreisförmige Kunststoffgestelle mit farblich unterschiedlichen, bei Stromzufuhr blinkenden Glühlampen wurden in die Position 9705 eingereiht.
C-259/9703.12.1998Bei Kraftfahrzeugen wird ein historischer oder völkerkundlicher Wert vermutet, wenn sie sich im Originalzustand befinden, 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 9705

Eine Warennummer der Position 9705 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20229705.39.00.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 9705

Welche Zolltarifnummer aus Position 9705 gilt für einen Oldtimer oder ein Fossil?

Oldtimer, die im Originalzustand sind, mindestens 30 Jahre alt sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen, gehören in Zolltarifnummer 9705.10.00.45.0. Fossilien gehören in Zolltarifnummer 9705.29.00.30.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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