01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9705?
Die Position 9705 ist nach dem Wert der Sammlungen unterteilt. Sammlungen von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert gehören in Unterposition 9705.10. Sammlungen von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert werden in Unterposition 9705.21 für menschliche Exemplare und Teile davon, Unterposition 9705.22 für Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon und Unterposition 9705.29 für andere unterteilt. Sammlungen von münzkundlichem Wert gliedern sich in Unterposition 9705.31 für mehr als 100 Jahre alte Sammlungsstücke und Zolltarifnummer 9705.39.00.00.0 für andere.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 9705.10Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert
- 9705.10.00.05.09705.10.00.07.09705.10.00.14.09705.10.00.16.09705.10.00.20.09705.10.00.22.09705.10.00.28.09705.10.00.32.09705.10.00.42.09705.10.00.45.09705.10.00.52.09705.10.00.54.09705.10.00.58.09705.10.00.60.09705.10.00.63.09705.10.00.65.09705.10.00.66.09705.10.00.68.09705.10.00.72.09705.10.00.74.0
- 9705.21menschliche Exemplare und Teile davon
- 9705.21.00.12.09705.21.00.90.0
- 9705.22Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon
- 9705.22.00.12.09705.22.00.14.09705.22.00.16.09705.22.00.80.0
- 9705.29andere
- 9705.29.00.12.09705.29.00.18.09705.29.00.20.09705.29.00.30.09705.29.00.50.09705.29.00.90.09705.29.00.99.0
- 9705.31mehr als 100 Jahre alt
- 9705.31.00.10.09705.31.00.20.09705.31.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 9705
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9705. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9705
Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9705
Anmerkungen (3)
5. A) Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1 bis 4 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97. B) Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die: a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen; b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind; c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen. Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerstücke: — Kraft- und Luftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren, — Rennkraftfahrzeuge und Rennluftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge …
6. Rahmen um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Stiche, Schnitte oder Steindrucke werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen. Rahmen, die nach Art und Wert den in dieser Anmerkung erwähnten Waren nicht entsprechen, sind getrennt einzureihen.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-205/8014.07.1981 | Kreisförmige Kunststoffgestelle mit farblich unterschiedlichen, bei Stromzufuhr blinkenden Glühlampen wurden in die Position 9705 eingereiht. |
| C-259/9703.12.1998 | Bei Kraftfahrzeugen wird ein historischer oder völkerkundlicher Wert vermutet, wenn sie sich im Originalzustand befinden, 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9705
Eine Warennummer der Position 9705 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20229705.39.00.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9705
Welche Zolltarifnummer aus Position 9705 gilt für einen Oldtimer oder ein Fossil?
Oldtimer, die im Originalzustand sind, mindestens 30 Jahre alt sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen, gehören in Zolltarifnummer 9705.10.00.45.0. Fossilien gehören in Zolltarifnummer 9705.29.00.30.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

