Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelWAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN68
- PositionBearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt6802
- Unterpositionandere680291
- Unterpositionandere Steine680299
- Kombinierte Nomenklaturandere68029990
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fossil
Der HS-Code für Fossil lautet 6802.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6802.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6802.99.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6802.99.90.90.0.
Einreihung von Fossil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Fossilien folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur:
AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. Position 6802 erfasst bearbeitete Werksteine, was auf geschnittene oder polierte Fossilien zutrifft.
AV 3a: Die speziellere Beschreibung (Position 6802) geht der allgemeineren (Kapitel 97 – Sammlungsstücke) vor, da die Ware als bearbeiteter Stein charakterisiert ist.
AV 6: Maßgeblich für die tarifliche Unterposition ist der Wortlaut der Unterpositionen und deren Anmerkungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fossil
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBearbeitete Werksteine, andere Kalksteine – für Fossilien in Kalkstein-Matrix (Fische, Trilobiten, Ammoniten) | 6802.92.00.90.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungSammlungsstücke von paläontologischen Wert, tierischen Ursprungs – nur für echte Sammlungsstücke ohne Bearbeitung als Werkstein | 9705.22.00.10.2 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungSammlungsstücke von paläontologischen Wert – andere | 9705.22.00.90.2 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungSammlungsstücke von paläontologischen Wert – andere (Auffangposition) | 9705.29.00.90.2 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Werksteine (roh) – für unbearbeitete Fossilien | 2516.90.00.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Fossil (6802) ≠ Bearbeitete Werksteine, andere Kalksteine – für Fossilien in Kalkstein-Matrix (Fische, Trilobiten, Ammoniten) (6802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fossil bleibt die Zolltarifnummer 6802.99.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fossil (6802) ≠ Sammlungsstücke von paläontologischen Wert, tierischen Ursprungs – nur für echte Sammlungsstücke ohne Bearbeitung als Werkstein (9705) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fossil bleibt die Zolltarifnummer 6802.99.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fossil (6802) ≠ Sammlungsstücke von paläontologischen Wert – andere (9705) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fossil bleibt die Zolltarifnummer 6802.99.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nur in Ausnahmefällen möglich und setzt eine abweichende Beschaffenheit voraus.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSammlungsstücke von paläontologischen Wert, tierischen Ursprungs – nur für echte Sammlungsstücke ohne Bearbeitung als Werkstein | 9705.22.00.10.2 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungSammlungsstücke von paläontologischen Wert – andere | 9705.22.00.90.2 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungSammlungsstücke von paläontologischen Wert – andere (Auffangposition) | 9705.29.00.90.2 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Werksteine (roh) – für unbearbeitete Fossilien | 2516.90.00.00.0 | 1,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fossil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE20907/15-1 | Versteinerter (fossiler) Fisch aus Madagaskar – bearbeitete Werksteine | 6802.99.90.90.0 |
| DE20908/15-1 | Versteinerter Trilobit aus Madagaskar – bearbeitete Werksteine | 6802.99.90.90.0 |
| DE20089/15-1 | Versteinerte Ammoniten aus Madagaskar – bearbeitete Werksteine | 6802.99.90.90.0 |
| DE20091/15-1 | Versteinertes Holz (geschnitten, poliert) – bearbeitete Werksteine | 6802.99.90.90.0 |
| DE20088/15-1 | Fossile Exkremente (Koprolith) – bearbeitete Werksteine | 6802.99.90.90.0 |
| DEBTI49348/21-1 | Servierplatten aus versteinertem Holz – bearbeitete Werksteine | 6802.99.90.90.0 |
| DEF/767/09-1 | Blisterpackung mit 6 Fossilien als Warenzusammenstellung – Werksteine | 6802.99.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig. |
Zollrechner für Fossilien
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Fossil. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland an.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
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