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Warennummer 0403.20.49 – Joghurt mit Zusatz, sonstige Ausführung

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Joghurt mit Zusatz von Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeauszug, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren fällt in Position 0403 unter Unterposition 0403.20 und gehört hierher, soweit er nicht in die Warennummer 0403.20.41 fällt. Joghurt mit Zusatz, der weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend ist, gehört in die Warennummer 0403.20.41. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem Gehalt an Saccharose oder Isoglucose.

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Gehört Ihr Joghurt mit Schokoladenzusatz zu Unterposition 0403.20?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0403.20.49?

Die Zolltarifnummer 0403.20.49.33.0 gilt für Joghurt mit mindestens 60 GHT Saccharose oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) und zugleich weniger als 70 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet). Die Zolltarifnummer 0403.20.49.36.0 erfasst andere Ausführungen mit 60 GHT oder mehr Saccharose oder Isoglucose, die nicht unter 0403.20.49.33.0 fallen. Joghurt mit Zusatz, der nicht unter die Zolltarifnummern 0403.20.49.33.0 und 0403.20.49.36.0 fällt, gehört in die Zolltarifnummer 0403.20.49.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionJoghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
UnterpositionJoghurt
mit Zusatz von Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeauszug, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren
Kombinierte NomenklaturandererDiese Seite
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT
7,6 % + Agrarteilbetrag (EA) · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,6 % + Agrarteilbetrag (EA) · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,6 % + Agrarteilbetrag (EA) · 9 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0403.20.49

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0403.20.49

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 2
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 1
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0403.20.11 bis 0403.20.99Joghurt: Hierher gehören nur Erzeugnisse, die ausschließlich durch Streptococcus thermophilus und Lactobacillus delbrueckii subsp. bulgaricus milchsauer vergoren worden sind. Nicht hierher gehören die Erzeugnisse, die nach der Fermentation einer thermischen Behandlung unterzogen wurden, durch die die Joghurt-Bakterien abgetötet worden sind (Unterposition 0403.90).

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0403.20.49

Welche Zolltarifnummer gilt für Joghurt mit Zusatz unter der Warennummer 0403.20.49?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Gehalt an Saccharose oder Isoglucose (als Saccharose berechnet). Joghurt mit mindestens 60 GHT Saccharose oder Isoglucose und weniger als 70 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) gehört in 0403.20.49.33.0, andere Ausführungen mit 60 GHT oder mehr in 0403.20.49.36.0. Joghurt, der nicht unter 0403.20.49.33.0 oder 0403.20.49.36.0 fällt, gehört in 0403.20.49.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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