01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0403.20.49?
Die Zolltarifnummer 0403.20.49.33.0 gilt für Joghurt mit mindestens 60 GHT Saccharose oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) und zugleich weniger als 70 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet). Die Zolltarifnummer 0403.20.49.36.0 erfasst andere Ausführungen mit 60 GHT oder mehr Saccharose oder Isoglucose, die nicht unter 0403.20.49.33.0 fallen. Joghurt mit Zusatz, der nicht unter die Zolltarifnummern 0403.20.49.33.0 und 0403.20.49.36.0 fällt, gehört in die Zolltarifnummer 0403.20.49.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0403.20.49
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0403.20.49
Anmerkungen (6)
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0403.20.11 bis 0403.20.99 | Joghurt: Hierher gehören nur Erzeugnisse, die ausschließlich durch Streptococcus thermophilus und Lactobacillus delbrueckii subsp. bulgaricus milchsauer vergoren worden sind. Nicht hierher gehören die Erzeugnisse, die nach der Fermentation einer thermischen Behandlung unterzogen wurden, durch die die Joghurt-Bakterien abgetötet worden sind (Unterposition 0403.90). |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0403.20.49
Welche Zolltarifnummer gilt für Joghurt mit Zusatz unter der Warennummer 0403.20.49?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Gehalt an Saccharose oder Isoglucose (als Saccharose berechnet). Joghurt mit mindestens 60 GHT Saccharose oder Isoglucose und weniger als 70 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) gehört in 0403.20.49.33.0, andere Ausführungen mit 60 GHT oder mehr in 0403.20.49.36.0. Joghurt, der nicht unter 0403.20.49.33.0 oder 0403.20.49.36.0 fällt, gehört in 0403.20.49.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission