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HS-Code 0403.90 – Andere fermentierte oder gesäuerte Milch

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 0403.90 mit dem Wortlaut „andere“ erfasst Erzeugnisse der Position 0403 wie Buttermilch, saure Milch, saurer Rahm und Kefir, soweit sie nicht anderen Unterpositionen dieser Position zugehören. Im Unterschied zu Joghurt, der in die Nachbarunterposition 0403.20 gehört, umfasst 0403.90 die übrigen Erzeugnisse der Position. Darunter richten sich die Zolltarifnummern nach Aromatisierung, Form, Zucker und Milchfettgehalt in GHT.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr fermentiertes Milcherzeugnis zu HS-Code 0403.90?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 0403.90?

Nicht aromatisierte Erzeugnisse in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln fallen je nach Milchfettgehalt in die Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0 (1,5 GHT oder weniger), 0403.90.13.00.0 (mehr als 1,5 bis 27 GHT) oder 0403.90.19.00.0 (mehr als 27 GHT). Dieselben Erzeugnisse, die nicht ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sind, gehören in die Zolltarifnummern 0403.90.31.00.0 (1,5 GHT oder weniger), 0403.90.33.00.0 (mehr als 1,5 bis 27 GHT) oder 0403.90.39.00.0 (mehr als 27 GHT). Nicht aromatisierte Erzeugnisse, die nicht in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form vorliegen, gehören in die Zolltarifnummern 0403.90.51.00.0 (3 GHT oder weniger), 0403.90.53.00.0 (mehr als 3 bis 6 GHT) oder 0403.90.59.00.0 (mehr als 6 GHT), wenn sie ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sind, und in 0403.90.61.00.0 (3 GHT oder weniger), 0403.90.63.00.0 (mehr als 3 bis 6 GHT) oder 0403.90.69.00.0 (mehr als 6 GHT), wenn sie nicht ohne solchen Zusatz sind. Aromatisierte Erzeugnisse oder solche mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao gehören in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form in die Zolltarifnummern 0403.90.71.00.0 (1,5 GHT oder weniger), 0403.90.73.00.0 (mehr als 1,5 bis 27 GHT) oder 0403.90.79.00.0 (mehr als 27 GHT), sonst in 0403.90.91.00.0 (3 GHT oder weniger), 0403.90.93.00.0 (mehr als 3 bis 6 GHT) oder 0403.90.99.00.0 (mehr als 6 GHT).

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionJoghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
UnterpositionandereDiese Seite
weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer1,5 GHT oder weniger
100,40 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummermehr als 1,5 bis 27 GHT
135,70 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummermehr als 27 GHT
167,20 EUR je 100 kg · 0 vZTA
andere, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer1,5 GHT oder weniger0,95 EUR je kg + 22,00 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummermehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 EUR je kg + 22,00 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummermehr als 27 GHT1,62 EUR je kg + 22,00 EUR je 100 kg · 0 vZTA
andere
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer3 GHT oder weniger
20,50 EUR je 100 kg · 5 vZTA
Zolltarifnummermehr als 3 bis 6 GHT
24,40 EUR je 100 kg · 3 vZTA
Zolltarifnummermehr als 6 GHT
59,20 EUR je 100 kg · 0 vZTA
andere, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer3 GHT oder weniger0,17 EUR je kg + 21,10 EUR je 100 kg · 3 vZTA
Zolltarifnummermehr als 3 bis 6 GHT0,20 EUR je kg + 21,10 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummermehr als 6 GHT0,54 EUR je kg + 21,10 EUR je 100 kg · 0 vZTA
aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer1,5 GHT oder weniger
8,3 % + 95,00 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummermehr als 1,5 bis 27 GHT
8,3 % + 130,40 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummermehr als 27 GHT
8,3 % + 168,80 EUR je 100 kg · 0 vZTA
andere, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer3 GHT oder weniger
8,3 % + 12,40 EUR je 100 kg · 15 vZTA
Zolltarifnummermehr als 3 bis 6 GHT
8,3 % + 17,10 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummermehr als 6 GHT
8,3 % + 26,60 EUR je 100 kg · 11 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 18 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0403.90

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 0403.90?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 0403.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0403.90

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 2
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 1
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.

Einreihungsverordnungen (5)

VerordnungWareNummer
1160/9802.06.1998Ein Erzeugnis aus Milchpulver mit Milchsäurebakterien und inaktivierter Milchhefe, mit den angegebenen analytischen Merkmalen, wurde in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht.0403.90.13
1160/9802.06.1998Milchpulver mit 0,6 % Milchfett und 2 bis 27 Millionen lebenden Milchsäurebakterien je Gramm wurde in die Warennummer 0403.90.11 eingereiht.0403.90.11
1160/9802.06.1998Eine Mischung aus Lactose, Casein, Milchalbuminen, Milchglobulinen und Milchfett mit sporenbildenden Mikroorganismen in Pulverform wurde in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht.0403.90.13
2291/9313.08.1993Ein dickflüssiges Erzeugnis mit Joghurtgeschmack, mit Aprikosenpülpe, Zucker und einem Milchfettgehalt von weniger als 3 GHT wurde in die Warennummer 0403.90.91 eingereiht.0403.90.91
1533/9212.06.1992Ein hellgelbes Pulver mit Geschmack von getrockneter Milch und einem Milchfettgehalt von 11,4 GHT wurde in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht.0403.90.13

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 0403.90

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 0403.90 gilt für Ihr Erzeugnis?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach Aromatisierung oder Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao, nach Pulverform oder anderer fester Form, nach Zucker oder anderen Süßmitteln und nach dem Milchfettgehalt in GHT. Bei Erzeugnissen in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form gelten die Grenzen 1,5 GHT und 27 GHT, bei anderen Erzeugnissen 3 GHT und 6 GHT.

Welche Einfuhrkontrollen gelten unter HS-Code 0403.90 an der Grenze?

Bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt die Amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, zusätzlich für die Europäische Union, die Färöer und Grönland.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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