01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0603.19.70?
Die Zolltarifnummer 0603.19.70.10.0 gilt für Blumen der Gattung Protea. Die Zolltarifnummer 0603.19.70.20.0 gilt für Blumen der Gattungen Banksia, Leucadendron, Brunia und Forsythia. Die Zolltarifnummer 0603.19.70.90.0 erfasst alle übrigen Gattungen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0603.19.70
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 0603.19.70?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 0603.19.70. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0603.19.70
Anmerkungen (2)
2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0603.11.00 bis 0603.19.70 | frisch: Hierher gehören auch Blumen, Blüten und deren Knospen, deren natürliche Farbe geändert oder aufgefrischt wurde, z. B. durch Absorption von Farblösungen vor oder nach dem Schneiden oder durch einfaches Eintauchen in solche Lösungen, sofern diese Waren frisch sind. |
| 0603.19.70 | andere: Hierher gehören z. B. Sonnenblumen und Reseda. Stängel und Blätter dieser beiden Blumen (ohne ihre Blüten) gehören dagegen zu Unterposition 1404.90.00. Hierher gehören auch Weidenzweige mit Knospen oder Blüten. Weidenzweige ohne Knospen oder Blüten gehören dagegen zu Unterposition 1401.90.00. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0603.19.70
Welche Zolltarifnummer gilt für Protea unter der Warennummer 0603.19.70?
Protea gehört in die Zolltarifnummer 0603.19.70.10.0. Banksia, Leucadendron, Brunia und Forsythia gehören in die Zolltarifnummer 0603.19.70.20.0, alle übrigen Gattungen in die Zolltarifnummer 0603.19.70.90.0.
Gilt bei der Einfuhr unter der Warennummer 0603.19.70 eine Pflanzengesundheitskontrolle?
Bei der Einfuhr gilt für alle Länder eine Pflanzengesundheitskontrolle. Für Russland und weitere Länder ist sie gesondert aufgeführt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
