01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0805.10.24?
Blondorangen von hoher Qualität gehören in die Zolltarifnummer 0805.10.24.10.0. Die Zolltarifnummer 0805.10.24.90.0 erfasst alle anderen Blondorangen, die nicht von hoher Qualität sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0805.10.24
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 0805.10.24?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 0805.10.24. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0805.10.24
Anmerkungen (5)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0805.10.22 bis 0805.10.28 | Süßorangen, frisch: Hierher gehören nur Orangen der Art Citrus sinensis. |
| 0805.10.24 | Blondorangen werden auch „Rundorangen“ genannt und werden häufig in der Fruchtsaftindustrie verwendet. Hierher gehören Sorten wie „Salustiana“, „Valencia“, „Valencia late“, „Delta seedless“, „Midknight“, „Shamouti“. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0805.10.24
Welche Zolltarifnummer gilt für Blondorangen unter der Warennummer 0805.10.24, wenn sie von hoher Qualität sind?
Blondorangen von hoher Qualität gehören in die Zolltarifnummer 0805.10.24.10.0. Alle anderen Blondorangen gehören in die Zolltarifnummer 0805.10.24.90.0.
Gehören ungenießbare Blondorangen in die Warennummer 0805.10.24?
Nein, ungenießbare Früchte gehören nicht in die Warennummer 0805.10.24. Kapitel 8, Anmerkung 1 schließt ungenießbare Früchte und Nüsse aus.
Unterliegen Blondorangen unter der Warennummer 0805.10.24 bei der Einfuhr aus allen Ländern einer Pflanzengesundheitskontrolle?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für Blondorangen unter der Warennummer 0805.10.24 eine Pflanzengesundheitskontrolle.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission


