Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Frucht leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN08
- PositionAndere Früchte, frisch0810
- Unterpositionandere081090
- Kombinierte Nomenklaturandere08109075
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Frucht
Der HS-Code für Frucht lautet 0810.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0810.90.75. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0810.90.75.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0810.90.75.90.0.
Einreihung von Frucht nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Früchten gelten die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr. Frische, unverarbeitete Früchte fallen unter Kapitel 08, sofern sie nicht durch Trocknen, Gefrieren oder andere Verfahren haltbar gemacht wurden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Frucht
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungÄpfel, frisch – Mostäpfel – spezifische Obstsorte | 0808.10.10.00.0 | 8,8 % |
| Alternative EinreihungWeintrauben, frisch – Tafeltrauben – andere – spezifische Obstsorte | 0806.10.10.90.0 | 8,8 % |
| Alternative EinreihungErdbeeren, frisch – spezifische Obstsorte | 0801.01.00.00.0 | 8,8 % |
| Alternative EinreihungBirnen, frisch – Mostbirnen – spezifische Obstsorte | 0808.30.10.00.0 | 8,8 % |
| Alternative EinreihungDatteln, frisch – spezifische Fruchtart | 0804.10.00.00.0 | 8,8 % |
| Alternative EinreihungOrangen, frisch – Zitrusfrüchte – spezifische Fruchtart | 0805.10.00.00.0 | 8,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Frucht (0810) ≠ Äpfel, frisch – Mostäpfel – spezifische Obstsorte (0808) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Frucht bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.75.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Frucht (0810) ≠ Weintrauben, frisch – Tafeltrauben – andere – spezifische Obstsorte (0806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Frucht bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.75.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Frucht (0810) ≠ Erdbeeren, frisch – spezifische Obstsorte (0801) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Frucht bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.75.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Frucht (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE936/13-1 | Früchtemix; frische, unbehandelte Früchte (Mangostin, Salak, Rambutan) – eingereiht in 0810 9075 900 | 0810.90.75.90.0 |
| DE25684/11-1 | Salakfrucht (Schlangenfrucht), frisch – eingereiht in 0810 9075 900 | 0810.90.75.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
nicht ermittelt
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 8,8 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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