01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0813.50.99?
Die Zolltarifnummern 0813.50.99.20.0 (Paranüsse in der Schale enthaltend), 0813.50.99.50.0 (Feigen enthaltend), 0813.50.99.60.0 (Pistazien enthaltend) und 0813.50.99.70.0 (Haselnüsse enthaltend) unterscheiden sich nach der Nuss oder Frucht, die die Mischung enthält. Die Zolltarifnummer 0813.50.99.80.0 (andere) gilt für Mischungen, die keine Paranüsse in der Schale, Feigen, Pistazien oder Haselnüsse enthalten.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0813.50.99
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0813.50.99
Anmerkungen (6)
3. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31, 0811.90.85, 0812.90.70 und 0813.50.31 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0813.50.99
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 0813.50.99 gilt für eine Mischung mit Feigen?
Eine Mischung mit Feigen gehört in die Zolltarifnummer 0813.50.99.50.0 (Feigen enthaltend). Enthält die Mischung Paranüsse in der Schale, Pistazien oder Haselnüsse, gelten 0813.50.99.20.0, 0813.50.99.60.0 oder 0813.50.99.70.0.
Welche Waren schließt Kapitel 8, Anmerkung 1 von der Warennummer 0813.50.99 aus?
Ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nach Kapitel 8, Anmerkung 1 nicht hierher.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex