01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1603.00.80?
Zolltarifnummer 1603.00.80.10.0 erfasst Waren, die Fischereierzeugnisse enthalten. Zolltarifnummer 1603.00.80.90.0 erfasst als „andere“ alle Waren, die nicht unter 1603.00.80.10.0 fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1603.00.80
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1603.00.80
Anmerkungen (1)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1603.00.80
Welche Zolltarifnummer gilt für Fischereierzeugnisse enthaltende Waren unter der Warennummer 1603.00.80?
Waren, die Fischereierzeugnisse enthalten, gehören in die Zolltarifnummer 1603.00.80.10.0. Alle übrigen Waren unter der Warennummer 1603.00.80 fallen in die Zolltarifnummer 1603.00.80.90.0.
Gilt bei der Einfuhr unter der Warennummer 1603.00.80 eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle?
Ja, für die Einfuhr unter der Warennummer 1603.00.80 sind amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle vorgesehen, und zwar für alle Länder. Die Kontrolle ist im Zolltarif für die Europäische Union genannt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung