01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1603?
Die Position wird nach dem Gewicht des Inhalts der unmittelbaren Umschließung unterteilt. Extrakte und Säfte in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger gehören in die Warennummer 1603.00.10. Alle übrigen Extrakte und Säfte gehören in die Warennummer 1603.00.80.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 1603.00.10in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
- 1603.00.10.10.01603.00.10.80.01603.00.10.89.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1603
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1603
Anmerkungen (1)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1603
Die zwei Warennummern der Position 1603 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19721603.00.10eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger · zuletzt geändert 21.11.2019
- 01.01.20011603.00.80eingeführt · andere · zuletzt geändert 29.05.2023
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 1603
Welche Warennummer aus Position 1603 gilt für Extrakte und Säfte in Umschließungen bis 1 kg?
Extrakte und Säfte in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger gehören in die Warennummer 1603.00.10. Alle übrigen Extrakte und Säfte gehören in die Warennummer 1603.00.80.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen