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gültig seit 29.05.2023

Zolltarifnummer 1603.00.80.90.0 – Extrakte ohne Fischereierzeugnisse

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, die keine Fischereierzeugnisse enthalten und nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger verpackt sind. Extrakte und Säfte mit Fischereierzeugnissen gehören in 1603.00.80.10.0, solche in unmittelbaren Umschließungen bis 1 kg in die Warennummer 1603.00.10.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1603.00.80.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1603.00.80.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionExtrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren
Kombinierte Nomenklaturin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerFischereierzeugnisse enthaltend
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1603.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1603.00.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1603.00.80.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1603.00.80.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1603.00.80.90.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1603 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen …
✓andere, also nicht: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDie Ware ist in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg verpackt oder liegt ohne solche Umschließung vor.
✓andere, also nicht: Fischereierzeugnisse enthaltendDie Ware ist ein Extrakt oder Saft aus Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren und enthält keine Fischereierzeugnisse.
1603.00.80.90.0Extrakte und Säfte ohne Fischereierzeugnisse

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1603.00.80.90.0?

  • ×in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger1603.00.10
  • ×Fischereierzeugnisse enthaltend1603.00.80.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1603.00.80

ZolltarifnummerWortlaut
1603.00.80.10.0Fischereierzeugnisse enthaltend
1603.00.80.90.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1603.00.80 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1603.00.80.90.0

€
1603.00.80.90.0Drittlandszoll0 %0 €700 €700 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1603.00.80.90.0

KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1603.00.80.90.0

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1603.00.80

  1. 01.01.20011603.00.80neu eingeführt · aus 1603.00.30, 1603.00.90
  2. 29.05.20231603.00.80unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1603.00.80
  3. 29.05.20231603.00.80.10.0neu eingeführt · „Fischereierzeugnisse enthaltend“ · aus 1603.00.80
  4. 29.05.20231603.00.80.90.0neu eingeführt · aus 1603.00.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1603.00.80.90.0

Gehören Extrakte und Säfte mit Fischereierzeugnissen unter 1603.00.80 in 1603.00.80.90.0?

Nein, solche Waren gehören in 1603.00.80.10.0. Die Zolltarifnummer 1603.00.80.90.0 erfasst nur Extrakte und Säfte, die keine Fischereierzeugnisse enthalten.

Ist für Extrakte und Säfte unter 1603.00.80.90.0 eine Veterinärkontrolle bei der Einfuhr nötig?

Ja, für Waren unter 1603.00.80.90.0 ist eine Veterinärkontrolle bei der Einfuhr vorgesehen. Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P), Code N853, aufgeführt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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