01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1604.13.19?
Die Zolltarifnummer 1604.13.19.20.0 erfasst Sardinen der Art Sardina pilchardus. Die Zolltarifnummer 1604.13.19.90.0 erfasst Sardinen, die nicht der Art Sardina pilchardus angehören. Anmeldefähig ist nur die 11-stellige Zolltarifnummer.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1604.13.19
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1604.13.19
Anmerkungen (2)
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1604.13.19
Welche Zolltarifnummer gilt für Sardinen unter der Warennummer 1604.13.19?
Sardinen der Art Sardina pilchardus gehören in die Zolltarifnummer 1604.13.19.20.0. Sardinen, die nicht der Art Sardina pilchardus angehören, gehören in die Zolltarifnummer 1604.13.19.90.0. Anmeldefähig ist nur die 11-stellige Zolltarifnummer.
Gilt für die Warennummer 1604.13.19 bei der Einfuhr aus Ceuta eine Präferenzielle Aussetzung?
Ja, bei der Einfuhr aus Ceuta gilt für die Warennummer 1604.13.19 die Präferenzielle Aussetzung. Für die Einfuhr aus Melilla gilt dieselbe Regelung.
Gilt für die Einfuhr von Sardinen unter der Warennummer 1604.13.19 eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für die Warennummer 1604.13.19 die amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle. Für die Einfuhr aus der Europäischen Union gilt dieselbe Kontrolle.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung