Zum Hauptinhalt springen

Position 1605 – Zubereitete Krebstiere und Weichtiere

Position im Zolltarif

16Kapitel05Position

Zu dieser Position gehören Krebstiere wie Garnelen, Krabben und Hummer, Weichtiere wie Muscheln, Tintenfische, Kraken und Schnecken sowie andere wirbellose Wassertiere wie Seeigel, Seegurken und Quallen, jeweils zubereitet oder haltbar gemacht. Zubereitete oder haltbar gemachte Fische gehören in Position 1604.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Unterposition aus Position 1605 gilt für Ihre Garnelen?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1605?

Die Position gliedert sich zuerst nach Krabben (Unterposition 1605.10), Garnelen (Unterpositionen 1605.21 und 1605.29), Hummer (Unterposition 1605.30) und anderen Krebstieren (Unterposition 1605.40). Garnelen werden danach unterschieden, ob sie nicht in luftdichten Behältnissen (1605.21) oder als andere Garnelen (1605.29) vorliegen. Weichtiere sind unterteilt in Austern (Zolltarifnummer 1605.51.00.00.0), Jakobs- oder Kammmuscheln (Unterposition 1605.52), Miesmuscheln (Unterposition 1605.53), Tintenfische und Kalmare (Unterposition 1605.54), Kraken (Zolltarifnummer 1605.55.00.00.0), Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln (Zolltarifnummer 1605.56.00.00.0), Seeohren (Zolltarifnummer 1605.57.00.00.0), Schnecken, andere als Meeresschnecken (Zolltarifnummer 1605.58.00.00.0) und andere (Unterposition 1605.59). Andere wirbellose Wassertiere gliedern sich in Seegurken (Zolltarifnummer 1605.61.00.00.0), Seeigel (Zolltarifnummer 1605.62.00.00.0), Quallen (Zolltarifnummer 1605.63.00.00.0) und andere (Zolltarifnummer 1605.69.00.00.0).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionKrebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemachtDiese Seite
UnterpositionKrabben
8 % · 2 vZTA
Garnelen
Unterpositionnicht in luftdichten Behältnissen
20 % · 18 vZTA
Kombinierte Nomenklaturin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere
20 % · 25 vZTA
UnterpositionHummer
0 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerHummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere Krebstiere
20 % · 2 vZTA
Weichtiere
ZolltarifnummerAustern
20 % · 0 vZTA
UnterpositionJakobs- oder Kammmuscheln
20 % · 2 vZTA
UnterpositionMiesmuscheln
20 % · 8 vZTA
Kombinierte Nomenklaturin luftdicht verschlossenen Behältnissen
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionTintenfische und Kalmare
20 % · 8 vZTA
ZolltarifnummerKraken
20 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerVenusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln
20 % · 5 vZTA
ZolltarifnummerSeeohren
20 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerSchnecken, andere als Meeresschnecken
20 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
20 % · 1 vZTA
andere wirbellose Wassertiere
ZolltarifnummerSeegurken
26 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerSeeigel
26 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerQuallen
26 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
26 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 21 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 1605

6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1605. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1605

Rechts: wie viele der 21 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · Ceuta17 von 21
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · Melilla17 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Peru10 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kanada5 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Singapur5 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Färöer5 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Norwegen4 von 21
senkt den ZollZollkontingent · alle Drittländer4 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · USA3 von 21
senkt den Zollnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung · alle Länder3 von 21
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder21 von 21
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union21 von 21
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder21 von 21
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle Länder13 von 21
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren13 von 21
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder3 von 21
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1605

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1605

15 der 21 Warennummern der Position 1605 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20121605.21.10eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger
  2. 01.01.20121605.21.90eingeführt · andere
  3. 01.01.19971605.30.10.00.0eingeführt · Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen
  4. 01.01.19971605.30.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2019
  5. 01.01.20121605.51.00.00.0eingeführt · Austern
  6. 01.01.20121605.53.10eingeführt · in luftdicht verschlossenen Behältnissen
  7. 01.01.20121605.53.90eingeführt · andere
  8. 01.01.20121605.55.00.00.0eingeführt · Kraken
  9. 01.01.20121605.56.00.00.0eingeführt · Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln
  10. 01.01.20121605.57.00.00.0eingeführt · Seeohren
  11. 01.01.20121605.58.00.00.0eingeführt · Schnecken, andere als Meeresschnecken
  12. 01.01.20121605.61.00.00.0eingeführt · Seegurken
  13. 01.01.20121605.62.00.00.0eingeführt · Seeigel
  14. 01.01.20121605.63.00.00.0eingeführt · Quallen
  15. 01.01.20121605.69.00.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 1605

Welche Unterposition gilt für Garnelen in Position 1605?

Garnelen, die nicht in luftdichten Behältnissen verpackt sind, gehören in Unterposition 1605.21, andere Garnelen in Unterposition 1605.29. Getrocknete Garnelen sind der Zolltarifnummer 1605.29.00.96.0 zugeordnet.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →