01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1604.14.26?
Die Zolltarifnummer 1604.14.26.10.0 gilt für Filets, die zur Verarbeitung bestimmt sind. Die Zolltarifnummer 1604.14.26.90.0 (Bezeichnung „andere“) gilt für Filets, die nicht unter die Zolltarifnummer 1604.14.26.10.0 fallen. Beide Zolltarifnummern sind 11-stellig.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1604.14.26
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1604.14.26
Anmerkungen (2)
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1604.14.26 | Filets genannt „Loins“: Hierher gehören nur Fischfilets im Sinne der Erläuterungen zu Position 0304 des HS, Ziffer 1, die die nachstehenden drei Merkmale aufweisen: — gegart; — ohne Zusatz von Aufgussflüssigkeit verpackt in Beutel (oder Folie) aus Kunststoff für Lebensmittel, auch luftdicht oder verschweißt; und — gefroren. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2723/9024.09.1990 | Ein Bonbon gegen Husten und Heiserkeit mit Calciumcarrageenat, Dextrose, Saccharose und Thunfischstücken („tuna loins“) wurde in die damalige Warennummer 1604.14.10 eingereiht. | 1604.14.10 |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1604.14.26
Welche Zolltarifnummer gilt für Filets genannt „Loins“ unter der Warennummer 1604.14.26?
Für Filets, die zur Verarbeitung bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 1604.14.26.10.0. Alle übrigen Filets, die nicht unter die Zolltarifnummer 1604.14.26.10.0 fallen, fallen unter die Zolltarifnummer 1604.14.26.90.0 (Bezeichnung „andere“).
Unterliegt die Warennummer 1604.14.26 bei der Einfuhr einer amtlichen Kontrolle?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle. Dieselbe Kontrolle gilt für die Einfuhr in die Europäische Union.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile