01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1604.19.97?
Die Zolltarifnummer 1604.19.97.20.0 erfasst Schwertfisch (Xiphias gladius), 1604.19.97.30.0 Makrele (Scomber colias) und 1604.19.97.40.0 unechten Bonito oder Fregattmakrele (Auxis thazard, Auxis rochei). Die Zolltarifnummer 1604.19.97.90.0 gilt für alle anderen Fische, die von den vorgenannten Arten nicht erfasst werden.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1604.19.97
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1604.19.97
Anmerkungen (2)
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 756/201127.07.2011 | Ein Holzstäbchen mit rohem Fisch, rohen Garnelen und rohem Gemüse wurde in die damalige Nummer 1604.19.98 eingereiht, heute in 1604.17.00 und 1604.19.97. | 1604.19.98heute 1604.17.00, 1604.19.97 |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1604.19.97
Muss die Einfuhr von Fischen unter der Warennummer 1604.19.97 kontrolliert werden?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt unter dieser Warennummer die amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle.
Welche Ausfuhrkontrolle gilt für Fische unter der Warennummer 1604.19.97?
Bei der Ausfuhr aus allen Ländern gilt unter dieser Warennummer die Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile