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Kombinierte Nomenklatur · EUCBAM

Warennummer 2507.00.80 – Anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehört anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm aus der Position 2507. Kaolin gehört in die Zolltarifnummer 2507.00.20.00.0 und nicht in diese Warennummer. Darunter richtet sich die Einreihung danach, ob der Ton nicht gebrannt ist.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr kaolinhaltiger Ton zur Warennummer 2507.00.80?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2507.00.80?

Die Warennummer 2507.00.80 wird in zwei Zolltarifnummern unterteilt. Die Zolltarifnummer 2507.00.80.20.0 erfasst nicht gebrannten Ton und Lehm. Die Zolltarifnummer 2507.00.80.80.0 mit dem Wortlaut andere erfasst alles, was nicht unter 2507.00.80.20.0 fällt.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionKaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt
Kombinierte Nomenklaturanderer kaolinhaltiger Ton und LehmDiese Seite
Zolltarifnummernicht gebrannter
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 1 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2507.00.80

KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 2507.00.80?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 2507.00.80. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2507.00.80

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 25, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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