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gültig seit 20.10.2025CBAM

Zolltarifnummer 2507.00.80.80.0 – Kaolinhaltiger Ton und Lehm, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst anderen kaolinhaltigen Ton und Lehm, also Ware, die nicht als nicht gebrannter Ton und Lehm einzureihen ist. Nicht gebrannter kaolinhaltiger Ton und Lehm gehört in 2507.00.80.20.0, Kaolin selbst in 2507.00.20.00.0. Als Beispiel nennt die vZTA Halloysit, ein natürliches Mineral ohne weitere Zusätze.

Typische Waren:Halloysit

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2507.00.80.80.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2507.00.80.80.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionKaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt
ZolltarifnummerKaolin
Kombinierte Nomenklaturanderer kaolinhaltiger Ton und Lehm
Zolltarifnummernicht gebrannter
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2507.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2507.00.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2507.00.80.8010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2507.00.80.80.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2507.00.80.80.0?

Kapitel 25 Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und … › 2507 Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm …
✓anderer kaolinhaltiger Ton und LehmDie Ware ist Ton oder Lehm, der Kaolin enthält. Maßgeblich ist, dass der Stoff kaolinhaltig ist und als Ton oder Lehm vorliegt.
✓andere, also nicht: nicht gebrannterFür die Ware bleibt kaolinhaltiger Ton oder Lehm, der nicht als nicht gebrannter Stoff beschrieben ist, etwa gebrannter Ton.
2507.00.80.80.0Kaolinhaltiger Ton und Lehm, andere Ausführungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2507.00.80.80.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2507.00.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2507.00.80.20.0nicht gebrannter–
2507.00.80.80.0anderediese SeiteCBAM

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2507.00.80 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI29642/25-1DeutschlandHalloysit; empirische Formel: Al2Si2O5(OH)4; natürliches Mineral; ohne weitere Zusätze. Befund: Anderer kaolinhaltiger …21.08.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2507.00.204Angaben: Kaolin, gebrannt. Befund: Kaolin, auch gebrannt.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2507.00.80.80.0

€
2507.00.80.80.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2507.00.80.80.0

KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2507.00.80.80.0

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 25 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2507.00.80

  1. 01.01.19952507.00.80neu eingeführt · „anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm“ · aus 2507.00.10, 2507.00.90
  2. 30.07.19952507.00.80unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2507.00.80
  3. 01.07.20012507.00.80wieder anmeldefähig · aus 2507.00.80
  4. 20.10.20252507.00.80unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2507.00.80
  5. 20.10.20252507.00.80.20.0neu eingeführt · „nicht gebrannter“ · aus 2507.00.80
  6. 20.10.20252507.00.80.80.0neu eingeführt · aus 2507.00.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2507.00.80.80.0

Welche Zolltarifnummer gilt für gebrannten kaolinhaltigen Ton und Lehm unter 2507.00.80?

Gebrannter kaolinhaltiger Ton und Lehm gehört in 2507.00.80.80.0, die Zolltarifnummer dieser Seite. Nicht gebrannter kaolinhaltiger Ton und Lehm gehört in 2507.00.80.20.0.

Gilt bei der Einfuhr von 2507.00.80.80.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für 2507.00.80.80.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Dafür ist die CBAM-Kontonummer als Unterlage vorgesehen.

Seit wann gibt es die Zolltarifnummer 2507.00.80.80.0?

Die Zolltarifnummer 2507.00.80.80.0 geht auf den 01.01.1995 aus 2507.00.00 zurück. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde am 20.10.2025 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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