01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2934.20.80?
Die Zolltarifnummer 2934.20.80.15.0 erfasst Benthiavalicarb-isopropyl (ISO), die Zolltarifnummer 2934.20.80.35.0 3-Methyl-1,2-benzothiazol-1,1-dioxid mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr und die Zolltarifnummer 2934.20.80.70.0 N,N-Bis(1,3-benzothiazol-2-ylsulfanyl)-2-methylpropan-2-amin. Die Zolltarifnummer 2934.20.80.25.0 erfasst 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on als Pulver mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr oder in Form einer wässrigen Mischung mit einem Gehalt an 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on von 20 GHT oder mehr. Die Zolltarifnummer 2934.20.80.90.0 erfasst Verbindungen, die keine der vorstehend genannten Verbindungen sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2934.20.80
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2934.20.80
Anmerkungen (5)
7. Zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören nicht Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, wenn die im Ring sich befindenden Heteroatome ausschließlich aus den hier aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2934.20.80
Welche Waren schließt Kapitel 29, Anmerkung 7 bei der Warennummer 2934.20.80 aus?
Nach Kapitel 29, Anmerkung 7 gehören Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren sowie Imide mehrbasischer Säuren nicht zu den Positionen 2932, 2933 und 2934. Die Warennummer 2934.20.80 gehört zur Unterposition 2934.20 für Verbindungen mit Benzothiazolringsystem. Diese Ausschlüsse gelten nur, wenn die im Ring befindlichen Heteroatome ausschließlich aus den aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2934.20.80 gilt für 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on?
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on als Pulver mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr oder in Form einer wässrigen Mischung mit einem Gehalt an 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on von 20 GHT oder mehr gehört in die Zolltarifnummer 2934.20.80.25.0. Benthiavalicarb-isopropyl (ISO) gehört dagegen in die Zolltarifnummer 2934.20.80.15.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung