01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2934.99.90?
Die Zolltarifnummern unter der Warennummer 2934.99.90 unterscheiden sich nach dem genannten Stoff. Silthiofam (ISO) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr gehört in die Zolltarifnummer 2934.99.90.04.0, 4-Methylmorpholin-4-oxid in wässriger Lösung in die Zolltarifnummer 2934.99.90.26.0. Stoffe, die keine eigene Zolltarifnummer haben, fallen unter die Zolltarifnummer 2934.99.90.90.0 mit dem Wortlaut „andere“.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 69 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2934.99.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 2934.99.90?
9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 2934.99.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2934.99.90
Anmerkungen (5)
7. Zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören nicht Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, wenn die im Ring sich befindenden Heteroatome ausschließlich aus den hier aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 2934.99.90
Zum 01.07.2026 wurden fünf Zolltarifnummern neu eingeführt. Zum 01.01.2026 wurden vier Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 60 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20262934.99.90.32.0neu eingeführt · (6R,7R)-Benzhydryl-3-hydroxy-8-oxo-7-(2-phenylacetamido)-5-thia-1-azabicyclo [4.2.0]oct-2-en-2-carboxylat (CAS RN 54639-48-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr
- 01.07.20262934.99.90.34.0neu eingeführt · Benzyl-4-(oxetan-3-yl)piperazin-1-carboxylat (CAS RN 1254115-22-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
- 01.07.20262934.99.90.36.0neu eingeführt · Nicotinamid-Adenin-Dinucleotidphosphat-Dinatriumsalz (INNM) (CAS RN 24292-60-2) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr
- 01.07.20262934.99.90.46.0neu eingeführt · (6R-trans)-7-Amino-8-oxo-3-[[(1,2,5,6-tetrahydro-2-methyl-5,6-dioxo-1,2,4-triazin-3-yl)thio]methyl]-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure (CAS RN 58909-56-1) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr
- 01.07.20262934.99.90.47.0neu eingeführt · 2,4-Diethyl-9H-thioxanthen-9-on (CAS RN 82799-44-8) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr
- 01.01.20262934.99.90.57.0neu eingeführt · Dimethenamid-P (ISO) (CAS RN 163515-14-8) mit einer Reinheit von 93 GHT oder mehr
- 01.01.20262934.99.90.76.0neu eingeführt · Nedosiran Natrium (INNM) (CAS RN 2247026-22-6) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr
- 01.01.20262934.99.90.78.0neu eingeführt · Dinatrium-Uridin-5'-monophosphat (CAS RN 3387-36-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
- 01.01.20262934.99.90.89.0neu eingeführt · 6R-[6α,7β(Z)]]-7-[2-Furyl(methoxyimino)acetamido]-3-(hydroxymethyl)-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-ene-2-carboxylsäure (CAS RN 56271-94-4) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2934.99.90
Welche Stoffe schließt Kapitel 29, Anmerkung 7 von der Position 2934 und damit von der Warennummer 2934.99.90 aus?
Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren gehören nicht zu den Positionen 2932, 2933 und 2934. Diese Ausschlüsse gelten nur, wenn die Heteroatome im Ring ausschließlich aus den genannten Cyclisierungsfunktionen stammen.
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2934.99.90 gilt für Nusinersen?
Nusinersen (INN) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr gehört in die Zolltarifnummer 2934.99.90.35.0. Stoffe ohne eigene Zolltarifnummer fallen unter die Zolltarifnummer 2934.99.90.90.0 mit dem Wortlaut „andere“.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung








