01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3301.12.10?
Die Zolltarifnummer 3301.12.10.10.0 erfasst ätherisches Süßorangenöl (CAS RN 8028-48-6) oder ätherisches Bitterorangenöl (CAS RN 72968-50-4), nicht entterpenisiert. Die Zolltarifnummer 3301.12.10.90.0 erfasst andere Öle dieser Warennummer, also nicht entterpenisierte Öle, die nicht Süß- oder Bitterorangenöl sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3301.12.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 3301.12.10?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 3301.12.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3301.12.10
Anmerkungen (2)
2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3301.12.10 bis 3301.19.80 | ätherische Öle von Citrusfrüchten: Die ätherischen Öle von Citrusfrüchten werden aus den Schalen dieser Früchte gewonnen. Ihr Geruch ist angenehm und gleicht dem der Frucht, aus der sie hergestellt sind. Orangenblütenöl (Neroliöl) gilt nicht als ätherisches Öl von Citrusfrüchten und gehört zu Unterposition 3301.29.41 oder 3301.29.91. Ein entterpenisiertes ätherisches Öl ist ein ätherisches Öl, dessen … |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-50/8127.05.1982 | 1. ERZEUGNISSE , DIE AUSSER WOHLRIECHENDEN STOFFEN NOCH WESENTLICH GRÖSSERE MENGEN DER VERSCHIEDENEN ANDEREN BESTANDTEILE DER PFLANZE ENTHALTEN WIE CHLOROPHYLL , TANNINE , BITTERSTOFFE ODER ANDERE GESCHMACKSSTOFFE , FERNER KOHLENHYDRATE UND ANDERE … |
| C-49/8127.05.1982 | 1. ERZEUGNISSE , DIE AUSSER WOHLRIECHENDEN STOFFEN NOCH WESENTLICH GRÖSSERE MENGEN DER VERSCHIEDENEN ANDEREN BESTANDTEILE DER PFLANZE ENTHALTEN WIE CHLOROPHYLL , TANNINE , BITTERSTOFFE ODER ANDERE GESCHMACKSSTOFFE , FERNER KOHLENHYDRATE UND ANDERE … |
| C-668/2007.04.2022 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission … |
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
