01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3302?
Die Position 3302 ist in die Unterpositionen 3302.10 und 3302.90 unterteilt. Unterposition 3302.10 erfasst Zubereitungen von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art, Unterposition 3302.90 andere Zubereitungen. Zubereitungen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten und einen vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol haben, gehören in 3302.10.10.00.0, Zubereitungen von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art in 3302.10.90.00.0. Alkoholische Lösungen gehören in 3302.90.10.00.0, alle anderen in 3302.90.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3302
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3302. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3302
Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3302
Anmerkungen (2)
2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-668/2007.04.2022 | Der Gerichtshof legt die Kombinierte Nomenklatur für eine Ware aus etwa 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand aus. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3302
Die sieben Warennummern der Position 3302 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19963302.10.10.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol
- 01.01.19963302.10.21.00.0eingeführt · kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder …
- 01.01.19963302.10.29eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.06.2010
- 01.01.19963302.10.40.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19963302.10.90.00.0eingeführt · von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art
- 01.01.19943302.90.10.00.0eingeführt · alkoholische Lösungen
- 01.01.19943302.90.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2000
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3302
Welche Unterposition aus Position 3302 gilt für Aromen für Lebensmittel oder Getränke?
Zubereitungen von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art gehören in die Unterposition 3302.10, andere Zubereitungen in 3302.90. Alkoholische Lösungen gehören in 3302.90.10.00.0, Zubereitungen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten und einen vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol haben, in 3302.10.10.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


