01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3815.90.90?
Die Zolltarifnummern unter 3815.90.90 unterscheiden sich nach dem Stoff: Reaktionsauslöser auf Basis von Dimethylaminopropylharnstoff gehören in 3815.90.90.16.0, Fotoinitiatoren in 3815.90.90.38.0 und 3815.90.90.48.0, Rhodococcus-Bakterien zur Acrylamid-Herstellung in 3815.90.90.89.0. Titanhaltige Katalysatoren unterscheiden sich nach Zusammensetzung: Titantrichlorid in Hexan oder Heptan gehört in 3815.90.90.50.0, Titantetrachlorid mit Magnesiumchlorid in 3815.90.90.88.0. Die Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0 erfasst die Zubereitungen, die keiner der übrigen Zolltarifnummern unter 3815.90.90 zuzuordnen sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 15 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3815.90.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 3815.90.90?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 3815.90.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3815.90.90
Anmerkungen (2)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3815.90.10 bis 3815.90.90 | andere: Hierher gehören Mischungen von Verbindungen, deren qualitative und quantitative Zusammensetzung von der zu katalysierenden Reaktion abhängt. Sie werden allgemein beim Herstellen von Kunststoffen verwendet und häufig Initiatoren, Kettenüberträger, Terminatoren oder Telomere und Vernetzungsmittel genannt. Von diesen Erzeugnissen sind besonders zu erwähnen: 1. radikalbildende Katalysatoren Dies sind … |
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 3815.90.90
Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 13 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20263815.90.90.60.0neu eingeführt · Dinonylnaphthalindisulfonsäure (CAS RN 60223-95-2) mit einem Gehalt von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, in Form einer Lösung in Isobutanol (CAS RN 78-83-1)
- 01.01.20263815.90.90.58.0neu eingeführt · 1,1′-Bis(4-Triethylsilylphenyl)methylen(cyclopentadienyl)(2,7-di-tert-butyl-9-fluorenyl)dimethylhafnium (CAS RN 264926-41-2) in Form einer Hexanlösung (CAS RN 110-54-3), mit einem Gehalt an 1,1′-Bis(4-Triethylsilylphenyl)methylen(cyclopentadienyl)(2,7-di-tert-butyl-9-fluorenyl)dimethylhafnium von 2,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 GHT
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 3815.90.90
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 3815.90.90 gilt für einen titanhaltigen Katalysator?
Ein Katalysator auf der Grundlage von Titantrichlorid, in Hexan oder Heptan suspendiert, mit einem Titangehalt von 9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT, gehört in die Zolltarifnummer 3815.90.90.50.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
