01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3817.00.50?
Die Zolltarifnummer 3817.00.50.10.0 erfasst Mischungen von Alkylbenzolen (C14-26) mit einem Gehalt von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT Eicosylbenzol, und von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT Docosylbenzol. Außerdem muss die Mischung 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT Tetracosylbenzol enthalten. Die Zolltarifnummer 3817.00.50.90.0 erfasst als andere alle Waren der Warennummer 3817.00.50, die nicht unter Mischungen mit diesen Gehalten fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3817.00.50
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 3817.00.50?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 3817.00.50. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3817.00.50
Anmerkungen (2)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 3817.00.50
Welche Zolltarifnummer gilt für lineares Alkylbenzol unter der Warennummer 3817.00.50?
Mischungen von Alkylbenzolen (C14-26) mit 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT Eicosylbenzol, 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT Docosylbenzol und 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT Tetracosylbenzol gehören in die Zolltarifnummer 3817.00.50.10.0, alle übrigen Waren in 3817.00.50.90.0. Die Warennummer 3817.00.50 ist dafür nur der Oberbegriff.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
