Zum Hauptinhalt springen
Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 6403.91.18 – Knöchelhohe Frauenschuhe mit Lederoberteil

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder, die den Knöchel bedecken und für Frauen bestimmt sind. Für Männer bestimmte Schuhe gehören in die Warennummer 6403.91.16. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden nach Sportschuhen und anderen Schuhen.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Frauenschuh mit Lederoberteil in Position 6403?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 6403.91.18?

Unter der Zolltarifnummer 6403.91.18.10.0 fallen Sportschuhe, Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Unter 6403.91.18.90.0 fallen alle übrigen Schuhe dieser Warennummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittSchuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile …
KapitelSchuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon
PositionSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
andere Schuhe
Unterpositionden Knöchel bedeckend
andere
den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von
24 cm oder mehr
andere
Kombinierte Nomenklaturfür FrauenDiese Seite
ZolltarifnummerSportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe
8 % · 88 vZTA
Zolltarifnummerandere
8 % · 88 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 6403.91.18

KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 6403.91.18?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 6403.91.18. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 6403.91.18

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 64, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Sportschuhe“ im Sinne der Unterpositionen 6402.12, 6402.19, 6403.12, 6403.19 und 6404.11 gelten nur: a) Schuhe, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind; b) Schuhe für Schlittschuhe oder Rollschuhe, Skistiefel, Skilanglaufschuhe, Snowboardschuhe, Ringerschuhe, Boxerstiefel oder Radsportschuhe.
Wortlaut · Kapitel 64, Anmerkung 4
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als: a) Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen; b) Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 64, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile“ alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer unter Beibehaltung der ursprünglichen Verschlusssysteme das Laufen zu ermöglichen. Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.
Wortlaut · Kapitel 64, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
895/200923.09.2009Ein den Knöchel bedeckender Schuh mit ausgeschnittener Kautschuksohle, zusammen mit zwei Einsätzen mit verschiedenen Laufsohlen als Zusammenstellung aufgemacht, wurde in die Warennummer 6403.91.13 eingereiht.6403.91.13
3801/9223.12.1992Den Knöchel bedeckende Trainingsschuhe mit Profillaufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Leder und Kunststoff wurden in die Warennummer 6403.91.13 eingereiht.6403.91.13

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-165/0722.05.20081. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom …
C-54/7926.02.1980SCHUHE MIT EINER LAUFSOHLE AUS HANFSCHNÜREN , DEREN FLÄCHE ZU 57 % AN DER SPITZE , UNTER DEM BALLEN UND UNTER DEM ABSATZ MIT KAUTSCHUKVERSTÄRKUNGEN VERSEHEN IST , SIND ALS SCHUHE MIT EINER LAUFSOHLE AUS KAUTSCHUK DER TARIFNUMMER 64.02 DES GEMEINSAMEN …

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 6403.91.18

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 6403.91.18 für Sportschuhe?

Sportschuhe, Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe gehören unter der Warennummer 6403.91.18 in die Zolltarifnummer 6403.91.18.10.0. Alle übrigen Schuhe dieser Warennummer fallen unter 6403.91.18.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →