01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6403.19.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6403.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6403.19.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6403.19.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6403.19.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6403.19.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6403.19.00.00.0?
- ×Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen6403.20.00.00.0
- ×andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe6403.40.00.00.0
- ×andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder6403.51, 6403.59
- ×andere Schuhe6403.91, 6403.99
- ×Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe6403.12.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6403.19.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 6403.19.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 6403.19.00.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6403.19.00 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ITBTIIT922104-2023-BTI597Italien | Sportlicher Kletterschuh, der den Knöchel nicht bedeckt, mit einem Obermaterial aus grauem Leder; das Obermaterial … | 15.12.2026 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6403.19.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6403.19.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6403.19.00.00.0
Anmerkungen (1)
1. Als „Sportschuhe“ im Sinne der Unterpositionen 6402.12, 6402.19, 6403.12, 6403.19 und 6404.11 gelten nur: a) Schuhe, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind; b) Schuhe für Schlittschuhe oder Rollschuhe, Skistiefel, Skilanglaufschuhe, Snowboardschuhe, Ringerschuhe, Boxerstiefel oder Radsportschuhe.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 6403.12.00 bis 6403.19.00 | Sportschuhe: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64. |
| 6403.19.00 | andere: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6402.19.00. |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-165/0722.05.2008 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom … |
| C-54/7926.02.1980 | SCHUHE MIT EINER LAUFSOHLE AUS HANFSCHNÜREN , DEREN FLÄCHE ZU 57 % AN DER SPITZE , UNTER DEM BALLEN UND UNTER DEM ABSATZ MIT KAUTSCHUKVERSTÄRKUNGEN VERSEHEN IST , SIND ALS SCHUHE MIT EINER LAUFSOHLE AUS KAUTSCHUK DER TARIFNUMMER 64.02 DES GEMEINSAMEN … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 64 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 6403.19.00
- 01.01.19726403.19.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19726403.19.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19886403.19.00Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19886403.19.00.00.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 15.03.19946403.19.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6403.19.00
- 15.03.19946403.19.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6403.19.00
- 01.01.19956403.19.00wieder anmeldefähig · aus 6403.19.00
- 01.01.19956403.19.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 6403.19.00
- 01.01.19966403.19.00Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19966403.19.00.00.0Stellung im Tarifbaum geändert
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile