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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzungRegistrierung

Warennummer 7411.10.90 – Kupferrohre aus raffiniertem Kupfer

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören Rohre aus raffiniertem Kupfer, die nicht gerade sind. Gerade Rohre aus raffiniertem Kupfer gehören in die Zolltarifnummer 7411.10.10.00.0. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob die Rohre als gespulte Coils vorliegen.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 7411 gilt für Ihr Kupferrohr?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7411.10.90?

Die Zolltarifnummer 7411.10.90.10.0 erfasst Rohre aus raffiniertem Kupfer in gespulten Coils, glatt oder mit Innenrillen, nicht weiterverarbeitet. Die Zolltarifnummer 7411.10.90.90.0 erfasst alle anderen Rohre aus raffiniertem Kupfer unter dieser Warennummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelKupfer und Waren daraus
PositionRohre aus Kupfer
Unterpositionaus raffiniertem Kupfer
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerRohre aus raffiniertem Kupfer in gespulten Coils, glatt oder mit Innenrillen, nicht weiterverarbeitet
4,8 % · 7 vZTA
Zolltarifnummerandere
4,8 % · 7 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7411.10.90

PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · MexikoGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · UsbekistanGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · VietnamGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 7411.10.90?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 7411.10.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7411.10.90

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 74, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) Kupfer-Zink-Legierungen (Messing): Legierungen aus Kupfer und Zink, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden, — muss Zink gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen; — muss ein etwaiger Nickelgehalt weniger als 5 GHT betragen (siehe Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)); — muss ein etwaiger Zinngehalt weniger als 3 GHT betragen (siehe Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)). b) Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze): Legierungen aus Kupfer und Zinn, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden, muss Zinn gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen. Beträgt der Zinngehalt jedoch 3 GHT oder mehr, darf der Zinkgehalt gegenüber dem Zinngehalt vorherrschen, sofern er weniger als 10 GHT beträgt. c) Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber): Legierungen aus Kupfer, Nickel und Zink, auch mit anderen Elementen. Der Nickelgehalt muss 5 GHT oder mehr betragen (siehe Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)). d) Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel): Legierungen aus Kupfer und Nickel, auch mit anderen Elementen, jedoch nur 1 GHT oder weniger Zink enthaltend. Sind andere Elemente vorhanden, muss Nickel gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 7411.10.90

Zum 12.03.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt.

  1. 12.03.20267411.10.90.10.0neu eingeführt · Rohre aus raffiniertem Kupfer in gespulten Coils, glatt oder mit Innenrillen, nicht weiterverarbeitet
  2. 12.03.20267411.10.90.90.0neu eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 7411.10.90

Welche Zolltarifnummer gilt für Kupferrohre aus raffiniertem Kupfer unter der Warennummer 7411.10.90?

Rohre aus raffiniertem Kupfer in gespulten Coils, glatt oder mit Innenrillen, nicht weiterverarbeitet, gehören in die Zolltarifnummer 7411.10.90.10.0. Alle übrigen Rohre aus raffiniertem Kupfer unter 7411.10.90 gehören in die Zolltarifnummer 7411.10.90.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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