01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8481.80.99?
Die Zolltarifnummer 8481.80.99.40.0 erfasst Armaturen für bestimmte Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 8481.80.99.70.0 erfasst von einem externen Elektromagneten gesteuerte Druck- und Stromregelventile aus Stahl und/oder Stahllegierung(en) ohne integrierte Schaltung mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 1000 kPa, mit weiteren Merkmalen. Die Zolltarifnummer 8481.80.99.80.0 erfasst Magnetventile für stufenlose Ventilsteuerungssysteme von Verbrennungsmotoren, die den Ölfluss in Abhängigkeit von Motordrehzahl und -last steuern, mit einer Metallabdeckung und weiteren Merkmalen. Die Zolltarifnummer 8481.80.99.90.0 erfasst alle anderen Armaturen dieser Warennummer.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8481.80.99
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 8481.80.99?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 8481.80.99. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8481.80.99
Anmerkungen (7)
3. Im Sinne der Unterposition 8481.20 bezieht sich der Begriff „Ventile für ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung“ auf Ventile, die speziell in der „Fluidtechnik“ bei der Übertragung in einem hydraulischen oder pneumatischen System verwendet werden, bei dem Energie in Form von unter Druck stehenden Medien (Flüssigkeit oder Gas) übertragen wird. Diese Ventile können von jeder Bauart sein (zum Beispiel Druckminderventile, Rückschlagventile). Unterposition 8481.20 hat gegenüber allen anderen Unterpositionen der Position 8481 Vorrang.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2018/148903.10.2018 | Eine Warenzusammenstellung aus Kunststoff mit drei Gartenschlauchverschraubungen, einer Sprühdüse und Verbindungsstücken mit Gummidichtungen für die Bewässerung im Garten wurde in die Warennummer 8481.80.99 eingereiht. | 8481.80.99 |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 8481.80.99
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 8481.80.99 gilt für ein Magnetventil?
Magnetventile für stufenlose Ventilsteuerungssysteme von Verbrennungsmotoren, die den Ölfluss nach Motordrehzahl und -last steuern und eine Metallabdeckung sowie die weiteren genannten Merkmale haben, gehören in die Zolltarifnummer 8481.80.99.80.0. Magnetventile, die nicht darunter fallen, gehören in die Zolltarifnummer 8481.80.99.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

