01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8481?
Die Position 8481 ist in sechs Unterpositionen gegliedert, die nach Bauart und Verwendung unterscheiden. Unterposition 8481.10 erfasst Druckminderventile, Unterposition 8481.20 Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung, Unterposition 8481.30 Rückschlagklappen und -ventile sowie Unterposition 8481.40 Überdruckventile und Sicherheitsventile. Unterposition 8481.80 umfasst andere Armaturen, darunter Sanitärarmaturen, Armaturen für Heizkörper von Zentralheizungen, Regelventile, Schieber, Ventile, Kugel- und Kükenhähne, Klappen und Membranarmaturen. Unterposition 8481.90 erfasst Teile.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 27 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8481
89 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8481. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Armatur – 8481.80.11.90.0
Drosselklappe – 8481.80.85.90.0
Hydraulik-Ventil – 8481.20.10.90.0
Druckventil – 8481.20.10.90.0
Regelventil – 8481.80.59.90.0
Messing-Kugelhahn – 8481.80.81.90.0
Pneumatik-Magnetventil – 8481.20.90.90.0
Hydraulik-Block – 8481.90.00.90.0
Hubventil – 8481.80.73.90.0
Ventil – 8481.80.81.90.0
Abfluss – 8481.80.19.90.0
Pneumatik-Ventil – 8481.20.90.90.0
Ventil-Kit – 8481.90.00.90.0
Schlauchanschlusshahn – 8481.80.81.90.0
Magnetventil – 8481.80.87.90.0
Schnellverschlusskupplung – 8481.20.10.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8481
Rechts: wie viele der 27 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8481
Anmerkungen (7)
3. Im Sinne der Unterposition 8481.20 bezieht sich der Begriff „Ventile für ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung“ auf Ventile, die speziell in der „Fluidtechnik“ bei der Übertragung in einem hydraulischen oder pneumatischen System verwendet werden, bei dem Energie in Form von unter Druck stehenden Medien (Flüssigkeit oder Gas) übertragen wird. Diese Ventile können von jeder Bauart sein (zum Beispiel Druckminderventile, Rückschlagventile). Unterposition 8481.20 hat gegenüber allen anderen Unterpositionen der Position 8481 Vorrang.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8481
26 der 27 Warennummern der Position 8481 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19998481.10.05eingeführt · kombiniert mit Filtern oder Ölern
- 01.01.19928481.10.19eingeführt · aus Gusseisen oder aus Stahl · zuletzt geändert 01.01.2021
- 01.01.19928481.10.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1999
- 01.01.19728481.20.10eingeführt · Ventile für ölhydraulische Energieübertragung
- 01.01.19728481.20.90eingeführt · Ventile für pneumatische Energieübertragung
- 01.01.19728481.30.91eingeführt · aus Gusseisen oder aus Stahl · zuletzt geändert 01.01.2021
- 01.01.19728481.30.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2001
- 01.01.19728481.40.10eingeführt · aus Gusseisen oder aus Stahl · zuletzt geändert 01.01.2021
- 01.01.19728481.40.90eingeführt · andere
- 01.01.19728481.80.11eingeführt · Mischarmaturen
- 01.01.19728481.80.19eingeführt · andere
- 01.01.19728481.80.31.00.0eingeführt · Thermostatventile
- 01.01.19728481.80.39.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20018481.80.40eingeführt · Ventile für Reifen oder Luftschläuche
- 01.01.19728481.80.51.00.0eingeführt · Temperaturregelventile
- 01.01.19728481.80.59eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.1997
- 01.01.19728481.80.61.00.0eingeführt · aus Gusseisen
- 01.01.19728481.80.63eingeführt · aus Stahl
- 01.01.19728481.80.69eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1988
- 01.01.19728481.80.71.00.0eingeführt · aus Gusseisen
- 01.01.19728481.80.73eingeführt · aus Stahl
- 01.01.19728481.80.79eingeführt · andere
- 01.01.19728481.80.81eingeführt · Kugel- und Kükenhähne (Kegelhähne) · zuletzt geändert 01.01.2023
- 01.01.19728481.80.85eingeführt · Klappen
- 01.01.19728481.80.87eingeführt · Membranarmaturen
- 01.01.19728481.80.99eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen