01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8483.40.23?
Die Zolltarifnummer 8483.40.23.10.0 gilt für Kegelradgetriebe für zivile Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummern 8483.40.23.20.0 und 8483.40.23.30.0 unterscheiden sich nach dem Winkel zwischen den Wellen, bei 8483.40.23.20.0 mit 30 Grad oder mehr und bei 8483.40.23.30.0 mit 24 Grad oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 Grad, sowie danach, ob die Kegelräder gerade oder schrägverzahnt sind. Die Zolltarifnummer 8483.40.23.90.0 erfasst andere Kegelradgetriebe, die nicht unter 8483.40.23.10.0, 8483.40.23.20.0 oder 8483.40.23.30.0 fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8483.40.23
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8483.40.23
Anmerkungen (6)
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 8483.40.23
Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 8483.40.23 für welches Kegelradgetriebe?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach Verwendung und Bauart: Kegelradgetriebe für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8483.40.23.10.0, Kegelräder aus Leichtmetalllegierungen und Stahl, gebaut mit geradem oder schrägverzahntem Kegelradgetriebe und einem Winkel zwischen den Wellen von 30 Grad oder mehr, in 8483.40.23.20.0, Kegelräder aus Leichtmetalllegierungen und Stahl, gebaut mit geradem Kegelradgetriebe und einem Winkel zwischen den Wellen von 24 Grad oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 Grad, in 8483.40.23.30.0. Ein Getriebe, das weder für zivile Luftfahrzeuge bestimmt ist noch die Merkmale von 8483.40.23.20.0 oder 8483.40.23.30.0 erfüllt, gehört in 8483.40.23.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung