01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8483?
Die Position 8483 ist in die Unterpositionen 8483.10 bis 8483.90 gegliedert. Die Unterposition 8483.10 umfasst Wellen einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen sowie Kurbeln, die Unterpositionen 8483.20 und 8483.30 Lagergehäuse mit oder ohne eingebautes Wälzlager sowie Wellengleitlager und Lagerschalen. Die Unterposition 8483.40 erfasst Getriebe, die Unterposition 8483.50 Schwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben, die Unterposition 8483.60 Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen. Die Unterposition 8483.90 umfasst Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt, sowie Teile davon.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 24 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8483
94 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8483. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
3D-Druckteil – 8483.90.89.90.0
Edelstahl-Drehteil – 8483.10.95.90.0
Getriebe – 8483.40.21.90.0
Kupplung – 8483.60.20.90.0
Drehteil – 8483.10.95.90.0
Zahnrad – 8483.90.89.90.0
Gelenkkopf – 8483.30.80.90.0
Lagergehäuse – 8483.30.32.90.0
Zahnrad-Satz – 8483.90.89.90.0
Gussteil – 8483.90.81.90.0
Riemenscheibe – 8483.50.80.90.0
Spindel – 8483.90.89.90.0
Lagerschale – 8483.30.80.90.0
Welle – 8483.10.95.90.0
Spindelhubgetriebe – 8483.40.25.90.0
Gelenklager – 8483.30.80.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8483
Rechts: wie viele der 24 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8483
Anmerkungen (6)
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8483
Die 24 Warennummern der Position 8483 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20068483.10.21eingeführt · aus Eisen oder Stahl, gegossen
- 01.01.20068483.10.25eingeführt · aus Stahl, freiformgeschmiedet
- 01.01.20068483.10.29eingeführt · andere
- 01.01.20068483.10.50eingeführt · Gelenkwellen
- 01.01.20068483.10.95eingeführt · andere
- 01.01.19728483.20.00.00.0eingeführt · Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager · zuletzt geändert 01.01.2010
- 01.01.20068483.30.32eingeführt · für Wälzlager aller Art
- 01.01.20068483.30.38eingeführt · andere
- 01.01.20068483.30.80eingeführt · Wellengleitlager und Lagerschalen · zuletzt geändert 01.01.2015
- 01.01.20068483.40.21eingeführt · Stirnradgetriebe
- 01.01.20068483.40.23eingeführt · Kegelrad- und Kegelstirnradgetriebe
- 01.01.20068483.40.25eingeführt · Schneckengetriebe
- 01.01.20068483.40.29eingeführt · andere
- 01.01.20068483.40.30eingeführt · Kugel- oder Rollenrollspindeln
- 01.01.20068483.40.51eingeführt · Zahnradschaltgetriebe
- 01.01.20068483.40.59eingeführt · andere
- 01.01.20068483.40.90eingeführt · andere
- 01.01.20068483.50.20eingeführt · aus Eisen oder Stahl, gegossen
- 01.01.20068483.50.80eingeführt · andere
- 01.01.20068483.60.20eingeführt · aus Eisen oder Stahl, gegossen
- 01.01.20068483.60.80eingeführt · andere
- 01.01.20068483.90.20eingeführt · Teile von Lagergehäusen für Wälzlager aller Art
- 01.01.20068483.90.81eingeführt · aus Eisen oder Stahl, gegossen
- 01.01.20068483.90.89eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8483
Was ist die Position 8483 im Zolltarif?
Die Position 8483 umfasst Wellen und Kurbeln, Lagergehäuse, Wellengleitlager, Zahnräder, Getriebe, Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben sowie Kupplungen. Sie ist in die Unterpositionen 8483.10 bis 8483.90 gegliedert.
Welche Unterposition aus Position 8483 gilt für Zahnstangen?
Zahnstangen sind im Wortlaut der Position 8483 genannt. Die passende Unterposition und Warennummer richtet sich nach der konkreten Beschaffenheit der Zahnstange.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen