01Tarifbaum
Wo stand 8504.40.85 im Zolltarif?
Bis 31.12.2025 stand 8504.40.85 unter „Wechselrichter“. Seit 2026 teilen sich die zwei Nachfolger diesen Platz.
02Nachfolger
Welche Warennummer gilt jetzt statt 8504.40.85?
Erläuterungen zu den Nachfolgern
| Fundstelle | Auszug |
|---|---|
| 8504.40.84 | Wechselrichter mit Maximum Power Point (MPP)-Tracking-Funktion: Hierher gehören Wechselrichter, die in Fotovoltaikanlagen zur Optimierung der Leistungsabgabe verwendet werden, wenn der von den Fotovoltaikmodulen erzeugte Gleichstrom in Wechselstrom zur direkten Verwendung oder zur Einspeisung in das Stromnetz umgewandelt wird. Diese an die jeweiligen Sonnenlicht- und … |
Stammdaten prüfen
Steht 8504.40.85 noch in Ihrem Artikelstamm?
Laden Sie Ihre Liste hoch. Unser Werkzeug ordnet jedem Artikel die gültige Nachfolgenummer mit Begründung zu.
03Praxis
Was Sie jetzt tun sollten
Unternehmen, die die Warennummer 8504.40.85 noch in Stammdaten oder Zollanmeldungen führen, sollten sie durch die Nachfolgenummer ersetzen, die zum Wortlaut ihrer Ware passt. Prüfen Sie dafür, ob Ihr Wechselrichter die MPP-Tracking-Funktion hat und unter 8504.40.84 fällt oder unter 8504.40.87 einzuordnen ist. Eine vZTA zur alten Nummer sollten Sie überprüfen, weil sie ihre Gültigkeit verliert, wenn sie wegen einer Änderung der Nomenklatur nicht mehr dem geltenden Recht entspricht.
04Verlauf
Verlauf von 8504.40.85
Die Nummer galt drei Jahre.
- 01.01.20068504.40.84neu eingeführt · „mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger“
- 01.01.20118504.40.84Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20238504.40.84aufgehoben
- 01.01.20268504.40.84neu eingeführt · „mit Maximum Power Point (MPP)-Tracking-Funktion“
- 01.01.20268504.40.87neu eingeführt
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 8504.40.85
Welche Nummer gilt jetzt statt der Warennummer 8504.40.85?
Wechselrichter mit Maximum Power Point (MPP)-Tracking-Funktion gehören jetzt in 8504.40.84, andere Wechselrichter in 8504.40.87. Die Warennummer 8504.40.85 ist seit dem 01.01.2026 gestrichen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Kombinierte Nomenklatur
- Fassungen 2023 bis 2026, Wortlaut und Korrelation
- Erläuterungen zur KN
- Abgrenzung der Nachfolger
- Zollkodex der Union
- Art. 34 Abs. 1 Buchst. a zur Gültigkeit von vZTA
- EU-TARIC
- Nachfolgenummern und ihre Maßnahmen