Zum Hauptinhalt springen
Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 8531.20.95 – Andere Anzeigetafeln mit LCD

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst Anzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) aus Position 8531, Unterposition 8531.20, ausgenommen LED-Anzeigetafeln und Anzeigen mit aktiver Matrix-Flüssigkristallanzeige. Anzeigetafeln mit Leuchtdiodenanzeige (LED) gehören in die Warennummer 8531.20.20, Anzeigetafeln mit aktiver Matrix-Flüssigkristallanzeige (LCD) in die Warennummer 8531.20.40. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob die Anzeigetafel für zivile Luftfahrzeuge bestimmt ist.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre LCD-Anzeigetafel zur Unterposition 8531.20?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8531.20.95?

Zolltarifnummer 8531.20.95.10.0 erfasst Anzeigetafeln für zivile Luftfahrzeuge. Zolltarifnummer 8531.20.95.90.0 erfasst die Anzeigetafeln dieser Warennummer, ausgenommen solche für zivile Luftfahrzeuge.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530
UnterpositionAnzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) oder Leuchtdiodenanzeige (LED)
mit Flüssigkristallanzeige (LCD)
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
0 % · 12 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 12 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8531.20.95

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8531.20.95

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8531.20.20 bis 8531.20.95Anzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) oder Leuchtdiodenanzeige (LED): Hierher gehören z. B. Leuchtdiodenanzeigen, die als digitale und/oder alphanumerische Anzeigen hauptsächlich für Anzeigetafeln verwendet werden und z. B. aus einem einzigen Zeichen oder aus mehreren nebeneinander angeordneten Zeichen bestehen. Jedes Zeichen enthält eine bestimmte Anzahl von Leuchtdioden in Form von diskreten Bauelementen …

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
957/200628.06.2006Eine grafische und alphanumerische Anzeige mit monochromer passiver Matrix-Flüssigkristallanzeige (64 Zeilen, 240 Spalten) und C-MOS-Schnittstellenkarte, die keine Videobilder darstellt, wurde in die Warennummer 8531.20.95 eingereiht.8531.20.95
48/9009.01.1990Eine Punktmatrixanzeige mit Flüssigkristallschicht zwischen zwei Glasplatten und elektronischer Schnittstellenkarte in C-MOS-Technik wurde in die damalige Nummer 8531.20.90 eingereiht.8531.20.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-143/1525.02.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8531.20.95

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 8531.20.95 gilt für Anzeigetafeln für zivile Luftfahrzeuge?

Für Anzeigetafeln für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 8531.20.95.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →