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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 8531 – Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte

Position im Zolltarif

85Kapitel31Position

Zu dieser Position gehören elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte wie Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder, etwa Brandmelder, Rauchmelder und Türklingeln. Geräte der Position 8512 oder 8530 sind ausgenommen, Verkehrssignal- und Verkehrssteuergeräte für Straßen, Schienenwege oder Flughäfen gehören daher in Position 8530.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 8531 gilt für Ihren Brandmelder?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8531?

Die Position gliedert sich in 8531.10 für Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder, 8531.20 für Anzeigetafeln mit LCD oder LED, 8531.80 für andere Geräte sowie in Teile unter 8531.90.00.00.0. In 8531.10 gehören Geräte von der für Gebäude verwendeten Art in 8531.10.30.00.0, alle anderen in 8531.10.95. In 8531.20 gehören LED-Anzeigen in 8531.20.20, Anzeigetafeln mit aktiver Matrix-LCD in 8531.20.40 und alle übrigen Anzeigetafeln in 8531.20.95. In 8531.80 gehören Läutwerke, Summer, Türklingeln und Ähnliches in 8531.80.40, alle übrigen Geräte in 8531.80.70.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530Diese Seite
UnterpositionEinbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte
2,2 % · 35 vZTA
Zolltarifnummervon der für Gebäude verwendeten Art
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionAnzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) oder Leuchtdiodenanzeige (LED)
0 % · 30 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit Leuchtdiodenanzeige (LED)
mit Flüssigkristallanzeige (LCD)
Kombinierte Nomenklaturmit aktiver Matrix-Flüssigkristallanzeige (LCD)
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere Geräte
0 % bis 2,2 % · 112 vZTA
Kombinierte NomenklaturLäutwerke, Summer, Türklingeln und Ähnliches
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerTeile
0 % · 34 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8531

22 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8531. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8531

Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder2 von 8
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder3 von 8
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8531

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-143/1525.02.2016Im Urteil C-143/15 geht es um die Einreihung eines Geräts mit der Bezeichnung Videomultiplexer nach der Kombinierten Nomenklatur.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8531

Die acht Warennummern der Position 8531 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19948531.10.30.00.0eingeführt · von der für Gebäude verwendeten Art · zuletzt geändert 01.01.2006
  2. 01.01.20068531.10.95eingeführt · andere
  3. 01.01.20068531.20.20eingeführt · mit Leuchtdiodenanzeige (LED)
  4. 01.01.20068531.20.40eingeführt · mit aktiver Matrix-Flüssigkristallanzeige (LCD)
  5. 01.01.20068531.20.95eingeführt · andere
  6. 01.01.20178531.80.40eingeführt · Läutwerke, Summer, Türklingeln und Ähnliches
  7. 01.01.20178531.80.70.00.0eingeführt · andere
  8. 01.01.19728531.90.00.00.0eingeführt · Teile · zuletzt geändert 01.01.2017

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8531

Welche Nummer aus Position 8531 gilt für welche Ware?

Die Einreihung richtet sich nach der Art des Geräts: Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder gehören in 8531.10, Anzeigetafeln mit LCD oder LED in 8531.20, andere Geräte in 8531.80 und Teile in 8531.90.00.00.0. Brandmelder der für Gebäude verwendeten Art gehören in 8531.10.30.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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