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Zolltarifnummer 0102.29.29.20.0 – Lebende Färsen der Höhenrassen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst lebende Färsen der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckvieh mit mehr als 80 kg bis 160 kg, die nicht zum Schlachten bestimmt sind. Männliche Jungrinder zum Mästen gehören in 0102.29.29.10.0, Färsen der Schwyzer und Freiburger Rasse in 0102.29.29.30.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0102.29.29.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelLebende Tiere
PositionRinder, lebend
Hausrinder
Unterpositionreinrassige Zuchttiere
Unterpositionandere
Zolltarifnummerder Untergattung Bibos oder Poephagus
andere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gewicht von 80 kg oder weniger
mit einem Gewicht von mehr als 80 kg bis 160 kg
Zolltarifnummerzum Schlachten
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummermännliche Jungrinder zum Mästen
ZolltarifnummerFärsen der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer FleckviehDiese Seite
ZolltarifnummerFärsen der Schwyzer und Freiburger Rasse
ZolltarifnummerFärsen der Simmentaler Fleckvieh Rasse
ZolltarifnummerStiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse
Zolltarifnummerandere
0102.31 – 0102.39Büffel
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0102.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0102.29.298-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0102.29.29.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0102.29.29.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0102.29.29.20.0?

Kapitel 01 Lebende Tiere › 0102 Rinder, lebend
✓HausrinderDie Ware muss ein Hausrind sein, also ein Rind der Gattung Hausrinder, das lebend eingeführt wird.
✓andere, also nicht: reinrassige ZuchttiereDie Ware darf kein reinrassiges Zuchttier sein. Für sie bleiben Hausrinder, die nicht als reinrassige Zuchttiere eingeführt werden.
✓andere, also nicht: der Untergattung Bibos oder PoephagusDie Ware gehört nicht zur Untergattung Bibos oder Poephagus. Für sie bleiben Rinder der übrigen Untergattungen.
✓mit einem Gewicht von mehr als 80 kg bis 160 kgDas lebende Tier muss mehr als 80 kg bis 160 kg wiegen. Gewichte von 80 kg oder weniger und mehr als 160 kg bis 300 kg gehören nicht hierher.
✓andere, also nicht: zum SchlachtenDas Tier ist nicht zum Schlachten bestimmt. Für die Ware bleiben Rinder dieser Gewichtsklasse, die nicht zum Schlachten eingeführt werden.
✓Färsen der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer FleckviehDie Ware muss eine Färse einer der vier Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh oder Pinzgauer Fleckvieh sein. Färsen anderer Rassen fallen nicht darunter.
0102.29.29.20.0Lebende Färsen der Höhenrassen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0102.29.29.20.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0102.29.29

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0102.29.29.10.0männliche Jungrinder zum Mästennichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0102.29.29.20.0Färsen der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckviehdiese Seitenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0102.29.29.30.0Färsen der Schwyzer und Freiburger Rassenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0102.29.29.40.0Färsen der Simmentaler Fleckvieh Rassenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0102.29.29.50.0Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rassenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0102.29.29.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0102.29.29 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0102.29.29.20.0

€
0102.29.29.20.0Drittlandszoll10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg–––
0102.29.29.20.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg + 50 %–––
0102.29.29.20.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0114alle Drittländer6 %01.07.2026 – 30.06.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 37 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20269,2 % + 84,62 EUR je 100 kg
Chile7,6 % + 69,82 EUR je 100 kg
Türkei0 % + 93,10 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0102.29.29.20.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0102.29.29.20.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0102.21.10 bis 0102.29.99Rinder: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0102 des HS, erster Absatz Ziffern 1, beschriebenen Tiere. Yaks haben 14 Rippenpaare, alle anderen Rinderarten (mit Ausnahme des Europäischen und des Amerikanischen Bisons) jedoch nur 13 Rippenpaare.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 01 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0102.29.29

  1. 01.01.20120102.29.29neu eingeführt · aus 0102.90.29
  2. 01.01.20120102.29.29.10.0neu eingeführt · „männliche Jungrinder zum Mästen“ · aus 15 Vorgängern
  3. 01.01.20120102.29.29.20.0neu eingeführt · „Färsen der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckvieh“ · aus 15 Vorgängern
  4. 01.01.20120102.29.29.30.0neu eingeführt · „Färsen der Schwyzer und Freiburger Rasse“ · aus 15 Vorgängern
  5. 01.01.20120102.29.29.40.0neu eingeführt · „Färsen der Simmentaler Fleckvieh Rasse“ · aus 15 Vorgängern
  6. 01.01.20120102.29.29.50.0neu eingeführt · „Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse“ · aus 15 Vorgängern
  7. 01.01.20120102.29.29.90.0neu eingeführt · aus 15 Vorgängern
  8. 01.01.20130102.29.29Stellung im Tarifbaum geändert
  9. 01.01.20130102.29.29.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
  10. 01.01.20130102.29.29.20.0Stellung im Tarifbaum geändert
  11. 01.01.20130102.29.29.30.0Stellung im Tarifbaum geändert
  12. 01.01.20130102.29.29.40.0Stellung im Tarifbaum geändert
  13. 01.01.20130102.29.29.50.0Stellung im Tarifbaum geändert
  14. 01.01.20130102.29.29.90.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0102.29.29.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für lebende Färsen der Höhenrassen unter 0102.29.29?

Lebende Färsen der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckvieh mit mehr als 80 kg bis 160 kg, die nicht zum Schlachten bestimmt sind, gehören in 0102.29.29.20.0. Die Warennummer 0102.29.29 hat weitere Zolltarifnummern, etwa für männliche Jungrinder zum Mästen.

Gilt ein Zusatzzoll für Färsen der Höhenrassen aus Russland unter 0102.29.29.20.0?

Auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs unterliegen ihm nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt bei der Einfuhr lebender Färsen der Höhenrassen eine Veterinärkontrolle unter 0102.29.29.20.0?

Ja, für lebende Rinder als Waren tierischen Ursprungs gilt eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Vorzulegen ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A, Unterlage C640).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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