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Warennummer 0102.29.99 – Andere Hausrinder, mehr als 300 kg, lebend

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 0102.29.99 erfasst lebende Hausrinder mit einem Gewicht von mehr als 300 kg, die unter der Unterposition 0102.29 als andere geführt werden. Lebende Rinder mit einem Gewicht von 80 kg oder weniger gehören in die Warennummer 0102.29.10. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach Rasse, Zähnen und Stückgewicht.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Rind mit mehr als 300 kg zu Warennummer 0102.29.99?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0102.29.99?

Die Zolltarifnummer 0102.29.99.21.0 erfasst Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg, bei Stieren der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse. Die Zolltarifnummer 0102.29.99.29.0 erfasst andere Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse. Die Zolltarifnummer 0102.29.99.91.0 erfasst Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg, ausgenommen die Stiere dieser Rassen. Die Zolltarifnummer 0102.29.99.99.0 gilt für andere Tiere, ausgenommen die in den Nummern davor genannten.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelLebende Tiere
PositionRinder, lebend
Hausrinder
Unterpositionandere
andere
mit einem Gewicht von mehr als 300 kg
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse
ZolltarifnummerTiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg
10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg · 0 vZTA
andere
ZolltarifnummerTiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg
10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0102.29.99

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderEinfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderAusfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0102.29.99

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0102.21.10 bis 0102.29.99Rinder: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0102 des HS, erster Absatz Ziffern 1, beschriebenen Tiere. Yaks haben 14 Rippenpaare, alle anderen Rinderarten (mit Ausnahme des Europäischen und des Amerikanischen Bisons) jedoch nur 13 Rippenpaare.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0102.29.99

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 0102.29.99 für Hausrinder, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg?

Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse gehören unter der Warennummer 0102.29.99 in die Zolltarifnummer 0102.29.99.21.0, andere Tiere dieser Gruppe in 0102.29.99.91.0. Die Angabe zum Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg gilt für beide Zolltarifnummern.

Welche Kontrollen gelten bei der Einfuhr unter der Warennummer 0102.29.99?

Bei der Einfuhr unter der Warennummer 0102.29.99 werden amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle der Europäischen Union durchgeführt. Für Waren aus der Ukraine gelten zusätzlich Kontrollen für nicht von der Regierung kontrollierte Gebiete der Ukraine sowie für die Krim und Sewastopol.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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