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gültig seit 01.01.2012

Zolltarifnummer 0302.51.10.80.0 – Kabeljau, nicht zur Verarbeitung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst frischen oder gekühlten Kabeljau der Art Gadus morhua, der nicht zur Verarbeitung bestimmt ist. Kabeljau der Art Gadus morhua, der zur Verarbeitung bestimmt ist, gehört in die Zolltarifnummer 0302.51.10.20.0, Kabeljau anderer Art in die Warennummer 0302.51.90. Der Kabeljau kann bis zu 1,5 m lang werden und hat drei Rückenflossen sowie einen Bartfaden.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0302.51.10.80.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
PositionFische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304
0302.11 – 0302.19Salmoniden, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 0302.91 bis 0302.99
0302.21 – 0302.29Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 0302.91 bis 0302.99
0302.31 – 0302.39Thunfische (der Gattung Thunnus), Echter Bonito (Katsuwonus pelamis), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 0302.91 bis 0302.99
0302.41 – 0302.49Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), Sardellen (Engraulis spp.), Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus), Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus), Indische Makrelen (Rastrelliger spp.), Seerfische (Scomberomorus spp.), Jack und Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.), Buchsen, Crevallen (Caranx spp.), Offiziersbarsch (Rachycentron canadum), Silber Butterfische (Pampus spp.), Pazifischer Makrelenhecht (Cololabis saira), Scads (Decapterus spp.), Lodde (Mallotus villosus), Schwertfisch (Xiphias gladius), Kawakawa (Euthynnus affinis), Bonitos (Sarda spp.), Marline, Segelfische, Speerfische (Istiophoridae), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 0302.91 bis 0302.99
Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 0302.91 bis 0302.99
UnterpositionKabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)
Kombinierte Nomenklaturder Art Gadus morhua
Zolltarifnummerzur Verarbeitung bestimmt
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturanderer
UnterpositionSchellfisch (Melanogrammus aeglefinus)
ZolltarifnummerKöhler (Pollachius virens)
UnterpositionSeehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.)
ZolltarifnummerPazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)
UnterpositionBlauer Wittling (Micromesistius poutassou) und Südlicher Wittling (Micromesistius australis)
Unterpositionandere
0302.71 – 0302.79Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 0302.91 bis 0302.99
0302.81 – 0302.89andere Fische, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 0302.91 bis 0302.99
0302.91 – 0302.99Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischflossen, Köpfe, Schwänze, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0302.516-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0302.51.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0302.51.10.8010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0302.51.10.80.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0302.51.10.80.0?

Kapitel 03 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere … › 0302 Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen …
✓Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 0302.91 bis 0302.99Die Ware muss ein Fisch einer der genannten Familien sein, zu denen die Gadidae gehören. Genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 0302.91 bis 0302.99, wie Lebern, Rogen, Milch, Flossen, Köpfe, Schwänze oder Fischblasen, gehören nicht hierher.
✓Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)Die Ware muss Kabeljau sein (Gadus morhua, Gadus ogac oder Gadus macrocephalus). Der Kabeljau wird bis zu 1,5 m lang, hat einen grünlichen Rücken mit dunklen Flecken, einen hellen Bauch mit weißer Seitenlinie, drei Rückenflossen, eine kurze Bauchflosse und einen Bartfaden.
✓der Art Gadus morhuaDie Ware muss der Art Gadus morhua angehören, die in der Bezeichnung dieser Warennummer steht.
✓andere, also nicht: zur Verarbeitung bestimmtFür diese Zolltarifnummer bleibt der Kabeljau der Art Gadus morhua, der nicht zur Verarbeitung bestimmt ist.
0302.51.10.80.0Kabeljau Gadus morhua, nicht zur Verarbeitung

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0302.51.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0302.51.10.20.0zur Verarbeitung bestimmtnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0302.51.10.80.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0302.51.10 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
SEBTITV-2026-04240SchwedenFisch laut Angabe in Form von frischen Rückengräten vom Kabeljau (Art Gadus morhua) mit verbleibenden Flossen und …01.04.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0302.51.10.80.0

€
0302.51.10.80.0Drittlandszoll12 %1.200 €784 €1.984 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)8,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0302.51.10.80.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr aus Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr nach Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0302.51.10.80.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0302.51.10 bis 0302.51.90Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus): Die Länge des Kabeljaus kann bis zu 1,5 m betragen. Der Rücken ist grünlich mit dunklen Flecken. Der Bauch ist hell mit einer weißen Seitenlinie. Der Kabeljau hat drei Rückenflossen, eine kurze Bauchflosse und einen Bartfaden.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-406/2510.09.2026Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits anwendbaren Fassung …
C-38/9512.12.19961. Die in Artikel 20 der Verordnung (EWG) Nr. 3796/81 des Rates vom 29. Dezember 1981 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse aufgeführten Tarifstellen 03.02 A I b und 03.02 A II a sind dahin auszulegen, daß das Verzeichnis der Arten …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 03 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0302.51.10

  1. 01.01.20120302.51.10neu eingeführt · „der Art Gadus morhua“ · aus 0302.50.10
  2. 01.01.20120302.51.10.20.0neu eingeführt · „zur Verarbeitung bestimmt“ · aus 48 Vorgängern
  3. 01.01.20120302.51.10.80.0neu eingeführt · aus 48 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0302.51.10.80.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Kabeljau Gadus morhua unter 0302.51.10, wenn er zur Verarbeitung bestimmt ist?

Kabeljau der Art Gadus morhua, der zur Verarbeitung bestimmt ist, gehört in die Zolltarifnummer 0302.51.10.20.0. Diese Seite gilt für die Zolltarifnummer 0302.51.10.80.0 mit dem Wortlaut andere.

Welche Einfuhrkontrolle gilt für die Zolltarifnummer 0302.51.10.80.0?

Bei der Einfuhr gilt für alle Länder die amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle (Veterinärkontrolle). Unter dieser Kontrolle wird das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) als Unterlage geführt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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