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Zolltarifnummer 0305.20.00.21.0 – Rogen vom Großaugen-Thunfisch

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird Rogen vom Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus), gesalzen oder in Salzlake. Rogen vom Atlantischen Roten Thunfisch gehört in 0305.20.00.18.0, Rogen vom Schwertfisch in 0305.20.00.19.0 und Rogen von Heringen in 0305.20.00.11.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0305.20.00.21.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
PositionFische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart
UnterpositionFischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake
Rogen, gesalzen oder in Salzlake
Zolltarifnummervon Heringen
andere
Zolltarifnummervom Atlantischen Roten Thunfisch (Thunnus thynnus)
Zolltarifnummervom Schwertfisch (Xiphias gladius)
Zolltarifnummervom Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)Diese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0305.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0305.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0305.20.00.2110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0305.20.00.21.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0305.20.00.21.0?

Kapitel 03 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere … › 0305 Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake …
✓Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in SalzlakeDie Ware muss Fischleber, Fischrogen oder Fischmilch sein, die getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake vorliegt. Diese Ware ist Fischrogen.
✓Rogen, gesalzen oder in SalzlakeDer Rogen muss gesalzen oder in Salzlake vorliegen. Die Konservierung durch Salz oder Salzlake ist an der Ware erkennbar.
✓andere, also nicht: von HeringenDer Rogen stammt nicht von Heringen, sondern von einem anderen Fisch.
✓vom Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)Der Rogen muss vom Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus) stammen.
0305.20.00.21.0Rogen vom Großaugen-Thunfisch, gesalzen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0305.20.00.21.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0305.20.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0305.20.00.11.0von HeringenPräferenzzollkontingent
0305.20.00.18.0vom Atlantischen Roten Thunfisch (Thunnus thynnus)Präferenzzollkontingent
0305.20.00.19.0vom Schwertfisch (Xiphias gladius)Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Präferenzzollkontingent
0305.20.00.21.0vom Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)diese SeiteBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Präferenzzollkontingent
0305.20.00.35.0Fischrogen, gewaschen, von den anhängenden Organteilen befreit und lediglich gesalzen oder in Salzlake, zur Herstellung von KaviarersatzCITES bei der Einfuhr, Präferenzzollkontingent, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0305.20.00.41.0Fischrogen, gesalzen oder in Salzlake, zur Verarbeitung bestimmtCITES bei der Einfuhr, Präferenzzollkontingent, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0305.20.00.49.0andereCITES bei der Einfuhr, Präferenzzollkontingent
0305.20.00.72.0geräuchert–
0305.20.00.73.0anderePräferenzzollkontingent
0305.20.00.74.0geräuchert–
0305.20.00.75.0anderePräferenzzollkontingent
0305.20.00.76.0geräuchertBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr
0305.20.00.77.0andereBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Präferenzzollkontingent
0305.20.00.78.0geräuchertBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr
0305.20.00.79.0andereBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Präferenzzollkontingent
0305.20.00.96.0geräuchertCITES bei der Einfuhr
0305.20.00.99.0andereCITES bei der Einfuhr, Präferenzzollkontingent

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0305.20.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0305.20.00.21.0

€
0305.20.00.21.0Drittlandszoll11 %1.100 €777 €1.877 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0731Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 11 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)7,5 %
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)3,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0305.20.00.21.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrollmaßnahme für Fisch · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0305.20.00.21.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 3, Anmerkung 3
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0305.20.00Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake Hierher gehört unter anderem Fischrogen, gesalzen, der zur Herstellung von Kaviar oder Kaviarersatz bestimmt ist. Dieser Rogen ist für den unmittelbaren Verzehr als Kaviar oder Kaviarersatz ungeeignet. Er ist zwar möglicherweise für den menschlichen Verzehr bestimmt, ist jedoch in dem Zustand, in dem er vorliegt, ohne weitere …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 03 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0305.20.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19720305.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake“
  2. 01.01.19880305.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0305.20.00
  3. 01.01.19940305.20.00.11.0neu eingeführt · „von Heringen“ · aus 0305.20.00
  4. 01.01.19940305.20.00.19.0neu eingeführt · aus 0305.20.00
  5. 01.01.19940305.20.00.99.0neu eingeführt · aus 0305.20.00
  6. 01.07.19950305.20.00.99.0aufgehoben · aufgeteilt in 0305.20.00
  7. 14.07.19980305.20.00.18.0neu eingeführt · „vom Atlantischen Roten Thunfisch (Thunnus thynnus)“ · aus 0305.20.00
  8. 14.07.19980305.20.00.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 0305.20.00
  9. 14.07.19980305.20.00.96.0neu eingeführt · „geräuchert“ · aus 0305.20.00
  10. 14.07.19980305.20.00.99.0neu eingeführt · aus 0305.20.00
  11. 11.10.20000305.20.00.19.0neu eingeführt · „vom Schwertfisch (Xiphias gladius)“ · aus 0305.20.00
  12. 11.10.20000305.20.00.72.0neu eingeführt · „geräuchert“ · aus 0305.20.00
  13. 11.10.20000305.20.00.73.0neu eingeführt · aus 0305.20.00
  14. 11.10.20000305.20.00.74.0neu eingeführt · „geräuchert“ · aus 0305.20.00
  15. 11.10.20000305.20.00.75.0neu eingeführt · aus 0305.20.00
  16. 11.10.20000305.20.00.76.0neu eingeführt · „geräuchert“ · aus 0305.20.00
  17. 11.10.20000305.20.00.77.0neu eingeführt · aus 0305.20.00
  18. 01.07.20010305.20.00.21.0neu eingeführt · „vom Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)“ · aus 0305.20.00
  19. 01.07.20010305.20.00.78.0neu eingeführt · „geräuchert“ · aus 0305.20.00
  20. 01.07.20010305.20.00.79.0neu eingeführt · aus 0305.20.00
  21. 01.01.20190305.20.00.35.0neu eingeführt · „Fischrogen, gewaschen, von den anhängenden Organteilen befreit und lediglich gesalzen oder in Salzlake, zur Herstellung von Kaviarersatz“
  22. 01.01.20210305.20.00.35.0Stellung im Tarifbaum geändert
  23. 01.01.20210305.20.00.41.0neu eingeführt · „Fischrogen, gesalzen oder in Salzlake, zur Verarbeitung bestimmt“ · aus 0305.20.00
  24. 01.01.20210305.20.00.49.0neu eingeführt · aus 0305.20.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0305.20.00.21.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Rogen vom Großaugen-Thunfisch unter 0305.20.00?

Rogen vom Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus), gesalzen oder in Salzlake, gehört in die Zolltarifnummer 0305.20.00.21.0. Rogen von Heringen, vom Atlantischen Roten Thunfisch oder vom Schwertfisch gehört in die übrigen Nummern der Warennummer 0305.20.00.

Gilt bei der Einfuhr von 0305.20.00.21.0 eine Veterinärkontrolle?

Bei der Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs wie diesem Rogen gilt die amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle für alle Länder. Dafür ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) vorzulegen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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