01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0406.20.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0406.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0406.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0406.20.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0406.20.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0406.20.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0406.20.00.00.0?
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0406.20.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0406.20.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0406.20.00.00.0 | Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0406.20.00 eingereiht
10 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI24633/26-1Deutschland | Käse, gerieben und gekühlt. Geriebener Käse in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zur Warenbezeichnung, zum … | 09.08.2029 |
| DEBTI37307/25-1Deutschland | Geraspte mozzarella in opmaak voor de detailhandel, 200 g. Kaas van alle soorten, geraspt of in poedervorm. | 02.11.2028 |
| DEBTI41610/24-1Deutschland | Geriebener Hartkäse, im Beutel, 15 g. Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform. | 24.11.2027 |
| DEBTI22598/24-1Deutschland | Käsepulver für Katzen. Umlaufend etikettierte Dose mit Kunststoffdeckel in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben … | 29.08.2027 |
| DEBTI37870/23-1Deutschland | Käse, gerieben. Vorgelegt wurde ein orangegelbes, feines Pulver mit Geschmack nach Käse sowie ein Warenetikett für den … | 17.01.2027 |
| ESBTI2026SOL157Spanien | Geriebener Käse vom Typ Mozzarella. Fettgehalt 19-24 %. Er wird für den Einzelverkauf in einer 200-g-Verpackung mit … | 11.03.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0406.20.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (8)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0152 | alle Drittländer | 94,10 EUR je 100 kg | 01.07.2026 – 30.06.2027 |
| 09.4179 | Norwegen | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4227 | Island | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4516 | Neuseeland | 0 % | seit 18.10.2024 |
| 09.4520 | Neuseeland | 0 % | seit 01.05.2024 |
| 09.4935 | Mercosur | 169,38 EUR je 100 kg | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7213 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9004 | USA | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Statt 188,20 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 44 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0406.20.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0406.20.00.00.0
Anmerkungen (2)
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen: a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr; b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT; c) sie geformt sind oder geformt werden können.
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0406.20.00 | Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform: Hierher gehören: 1. geriebener Käse, im Allgemeinen als Würzmittel oder zu anderen Zwecken in der Nahrungsmittelindustrie verwendet. Er wird meist aus Hartkäse (z. B. Grana, Parmigiano-Reggiano, Emmental, Reggianito, Sbrinz, Asiago, Pecorino) hergestellt. Ihm kann das Wasser teilweise entzogen sein, um eine möglichst lange Lagerung zu ermöglichen. Hierher gehört auch … |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 719/9325.03.1993 | Geriebener Emmentaler Käse aus unregelmäßig geformten Partikeln wurde in die damalige Nummer 0406.20.90 eingereiht, heute Warennummer 0406.20.00. | 0406.20.90heute 0406.20.00 |
| 316/9107.02.1991 | Geriebener Käse, der durch hohen Feuchtigkeitsgehalt und Verpackung im teilweisen Vakuum agglomeriert ist, wurde in die damalige Nummer 0406.20.90 eingereiht, heute Warennummer 0406.20.00. | 0406.20.90heute 0406.20.00 |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-42/9926.09.2000 | Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie … |
| C-402/0618.07.2007 | Nach dem Urteil C-402/06 ist eine Ware, die sich aus Kasein und mehr als 50 % Feuchtigkeit zusammensetzt, in Position 0406 einzureihen. |
| C-164/9517.06.1997 | Die Warennummer 0406.20.90 umfasst nach dem Urteil C-164/95 geriebenen Käse, der bei der Einfuhr aufgrund von Verpackung und Haltbarmachung agglomeriert ist. |
| C-196/0508.06.2006 | Die Unterposition 0406.10 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0406.20.00
- 01.01.19720406.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform“
- 01.01.19720406.20.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform“
- 01.01.19880406.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0406.20.10, 0406.20.90
- 01.01.19880406.20.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0406.20.10, 0406.20.90
- 01.01.20150406.20.00wieder anmeldefähig · aus 0406.20.10, 0406.20.90
- 01.01.20150406.20.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 0406.20.10, 0406.20.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0406.20.00.00.0
Gilt für Käse mit Ursprung Belarus unter 0406.20.00.00.0 ein Zusatzzoll?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für 0406.20.00.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für Käse mit Ursprung Russland unter 0406.20.00.00.0 ein Zusatzzoll?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für 0406.20.00.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Braucht Käse unter 0406.20.00.00.0 bei der Einfuhr eine Veterinärkontrolle?
Bei Käse als Ware tierischen Ursprungs ist bei der Einfuhr eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle vorgesehen. Die Kontrolle gilt für alle Länder sowie für die Europäische Union, die Färöer und Grönland.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile