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Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0 – Datteln für Lebensmittelindustrie

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst frische oder getrocknete Datteln, die zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränke- oder Lebensmittelindustrie bestimmt sind, außer Verpackung. Datteln, die nicht zu diesem Zweck bestimmt sind, gehören in 0804.10.00.91.0, wenn sie in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 35 kg oder weniger liegen, sonst in 0804.10.00.99.0. Eine vZTA ordnet Dattelpaste ohne Zusätze dieser Zolltarifnummer zu.

Typische Waren:Dattelpaste ohne Zusätze

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionDatteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet
UnterpositionDatteln
ZolltarifnummerDatteln, frisch oder getrocknet, zur Verwendung bei der Herstellung (außer Verpackung) von Erzeugnissen der Getränke- oder …Diese Seite
UnterpositionFeigen
UnterpositionAnanas
UnterpositionAvocadofrüchte
UnterpositionGuaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0804.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0804.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0804.10.00.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0804.10.00.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0?

Kapitel 08 Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von … › 0804 Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven …
✓DattelnDie Ware muss Datteln sein, frisch oder getrocknet und genießbar. Getrocknete Datteln, die teilweise rehydratisiert oder zur Konservierung oder zur Verbesserung des Aussehens behandelt sind, bleiben Datteln, solange sie den Charakter getrockneter Datteln behalten.
✓Datteln, frisch oder getrocknet, zur Verwendung bei der Herstellung (außer Verpackung) von Erzeugnissen der Getränke- oder LebensmittelindustrieDie Ware muss zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränke- oder Lebensmittelindustrie bestimmt sein. Die Verpackung dieser Erzeugnisse ist davon ausgenommen.
0804.10.00.30.0Datteln für die Getränke- oder Lebensmittelindustrie

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0804.10.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0804.10.00.30.0Datteln, frisch oder getrocknet, zur Verwendung bei der Herstellung (außer Verpackung) von Erzeugnissen der Getränke- oder …diese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
0804.10.00.91.0in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 35 kg oder weniger–
0804.10.00.99.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0804.10.00 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich2
Tschechien1
Deutschland1
Dänemark1
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI25112/26-1DeutschlandDatteln, getrocknet, als Paste, ohne Zusätze. Braune, weiche, formbare, klebrige, fein homogenisierte Paste; Geschmack …30.07.2029
ESBTI2026REN1026SpanienDatteln, verarbeitet, aufgemacht in Form von Paste, mit homogener Textur. Die Dattelpaste ist in lebensmittelechten …26.09.2029
DKBTI25-4211695DänemarkDie Ware sind ganze, getrocknete Datteln ohne Stein. An der Außenseite hat die Ware eine glatte Oberfläche. Die …27.11.2028
FRBTIFR-BTI-2025-02524-01FrankreichSortiment von Waren für den menschlichen Verzehr, zusammen für den Einzelhandel aufgemacht, auf einer …24.07.2028
CZBTI47/209064/2024-580000-04/01TschechienDen deklarierten Angaben zufolge handelt es sich um 100 % Dattelpaste (fein gemahlene Datteln). Herstellungsverfahren …31.10.2027
FRBTIFR-BTI-2023-07511FrankreichGetrocknete Datteln, für den Einzelhandelsverkauf in einem Beutel zu 350 g verpackt.03.01.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0

€
0804.10.00.30.0Drittlandszoll7,7 %770 €754 €1.524 €
0804.10.00.30.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €700 €700 €
0804.10.00.30.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll57,7 %5.770 €1.104 €6.874 €
0804.10.00.30.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll57,7 %5.770 €1.104 €6.874 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 7,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 0804.10.00.30.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-190/0003.05.2001Die Verordnungen (EWG) Nrn. 4142/87 der Kommission vom 9. Dezember 1987 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung bestimmter Waren zur abgabenbegünstigten Einfuhr aufgrund ihrer besonderen Verwendung, 1517/91 des Rates vom 31. Mai 1991, 1431/92 des …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 08 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0804.10.00

  1. 01.01.19720804.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Datteln“
  2. 01.01.19880804.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0804.10.00 (7 Unterteilungen)
  3. 01.01.20120804.10.00.30.0neu eingeführt · „Datteln, frisch oder getrocknet, zur Verwendung bei der Herstellung (außer Verpackung) von Erzeugnissen der Getränke- oder …“
  4. 01.07.20120804.10.00.91.0neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 35 kg oder weniger“ · aus 0804.10.00
  5. 01.07.20120804.10.00.99.0neu eingeführt · aus 0804.10.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Datteln aus Russland unter 0804.10.00.30.0?

Auf Waren mit Ursprung Russland wird unter 0804.10.00.30.0 ein Zusatzzoll erhoben. Für Waren, die nicht aus Russland oder Belarus stammen, gilt er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gehören ungenießbare Früchte und Nüsse unter 0804.10.00.30.0?

Nein, ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht in Kapitel 8 und damit nicht in 0804.10.00.30.0. Unter dieser Zolltarifnummer sind nur genießbare Datteln erfasst.

Welche Zolltarifnummer gilt für Dattelpaste ohne Zusätze unter 0804.10.00?

Dattelpaste ohne Zusätze wurde in einer vZTA der Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0 zugeordnet. Diese Seite gilt nur für 0804.10.00.30.0; die weiteren Zolltarifnummern der Warennummer 0804.10.00 sind in den Zeilen der Warennummer aufgeführt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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