01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0804.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0804.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0804.10.00.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0804.10.00.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0?
- ×Feigen0804.20
- ×Ananas0804.30
- ×Avocadofrüchte0804.40
- ×Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte0804.50
- ×andere, also nicht: Datteln, frisch oder getrocknet, zur Verwendung bei der Herstellung (außer Verpackung) von Erzeugnissen der Getränke- oder …0804.10.00.91.0, 0804.10.00.99.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0804.10.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0804.10.00.30.0 | Datteln, frisch oder getrocknet, zur Verwendung bei der Herstellung (außer Verpackung) von Erzeugnissen der Getränke- oder …diese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 0804.10.00.91.0 | in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 35 kg oder weniger | – |
| 0804.10.00.99.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0804.10.00 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI25112/26-1Deutschland | Datteln, getrocknet, als Paste, ohne Zusätze. Braune, weiche, formbare, klebrige, fein homogenisierte Paste; Geschmack … | 30.07.2029 |
| ESBTI2026REN1026Spanien | Datteln, verarbeitet, aufgemacht in Form von Paste, mit homogener Textur. Die Dattelpaste ist in lebensmittelechten … | 26.09.2029 |
| DKBTI25-4211695Dänemark | Die Ware sind ganze, getrocknete Datteln ohne Stein. An der Außenseite hat die Ware eine glatte Oberfläche. Die … | 27.11.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2025-02524-01Frankreich | Sortiment von Waren für den menschlichen Verzehr, zusammen für den Einzelhandel aufgemacht, auf einer … | 24.07.2028 |
| CZBTI47/209064/2024-580000-04/01Tschechien | Den deklarierten Angaben zufolge handelt es sich um 100 % Dattelpaste (fein gemahlene Datteln). Herstellungsverfahren … | 31.10.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2023-07511Frankreich | Getrocknete Datteln, für den Einzelhandelsverkauf in einem Beutel zu 350 g verpackt. | 03.01.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 7,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 6,1 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-190/0003.05.2001 | Die Verordnungen (EWG) Nrn. 4142/87 der Kommission vom 9. Dezember 1987 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung bestimmter Waren zur abgabenbegünstigten Einfuhr aufgrund ihrer besonderen Verwendung, 1517/91 des Rates vom 31. Mai 1991, 1431/92 des … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 08 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0804.10.00
- 01.01.19720804.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Datteln“
- 01.01.19880804.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0804.10.00 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20120804.10.00.30.0neu eingeführt · „Datteln, frisch oder getrocknet, zur Verwendung bei der Herstellung (außer Verpackung) von Erzeugnissen der Getränke- oder …“
- 01.07.20120804.10.00.91.0neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 35 kg oder weniger“ · aus 0804.10.00
- 01.07.20120804.10.00.99.0neu eingeführt · aus 0804.10.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0
Gibt es einen Zusatzzoll auf Datteln aus Russland unter 0804.10.00.30.0?
Auf Waren mit Ursprung Russland wird unter 0804.10.00.30.0 ein Zusatzzoll erhoben. Für Waren, die nicht aus Russland oder Belarus stammen, gilt er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gehören ungenießbare Früchte und Nüsse unter 0804.10.00.30.0?
Nein, ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht in Kapitel 8 und damit nicht in 0804.10.00.30.0. Unter dieser Zolltarifnummer sind nur genießbare Datteln erfasst.
Welche Zolltarifnummer gilt für Dattelpaste ohne Zusätze unter 0804.10.00?
Dattelpaste ohne Zusätze wurde in einer vZTA der Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0 zugeordnet. Diese Seite gilt nur für 0804.10.00.30.0; die weiteren Zolltarifnummern der Warennummer 0804.10.00 sind in den Zeilen der Warennummer aufgeführt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile