01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 0804.50?
Guaven (guajava L.) gehören in die Zolltarifnummer 0804.50.00.30.0. Mangofrüchte (Mangifera indica) gehören in die Zolltarifnummer 0804.50.00.40.0. Alle übrigen Früchte dieser Unterposition, die weder Guaven noch Mangofrüchte sind, etwa Mangostanfrüchte, fallen unter die Zolltarifnummer 0804.50.00.89.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0804.50
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 0804.50?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 0804.50. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0804.50
Anmerkungen (5)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0804.50.00 | Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte: Guaven sind die Früchte des Guavenbaums (Psidium guayava L.); es sind Beeren mit einem Fruchtfleisch unterschiedlicher Farbe (weißlich, rosa, cremefarben, rötlich oder grünlich) und mit zahlreichen Kernen. Mangofrüchte sind die Früchte des Mangobaums (Mangifera indica); es sind Früchte, die einen großen abgeflachten Kern enthalten, von dem Fasern ausgehen. Es gibt mehrere … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-190/0003.05.2001 | Die Verordnungen (EWG) Nrn. 4142/87 der Kommission vom 9. Dezember 1987 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung bestimmter Waren zur abgabenbegünstigten Einfuhr aufgrund ihrer besonderen Verwendung, 1517/91 des Rates vom 31. Mai 1991, 1431/92 des … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 0804.50
Gehören ungenießbare Früchte unter HS-Code 0804.50 in Kapitel 8?
Nein, nach Kapitel 8, Anmerkung 1 gehören ungenießbare Früchte und Nüsse nicht in dieses Kapitel und damit nicht unter HS-Code 0804.50. Die Erläuterungen beschreiben Guaven als Beeren mit Fruchtfleisch und zahlreichen Kernen.
Gilt bei der Einfuhr unter HS-Code 0804.50 eine Pflanzengesundheitskontrolle?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt eine Pflanzengesundheitskontrolle für Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte unter HS-Code 0804.50.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


