01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1603.00.10.80.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1603.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1603.00.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1603.00.10.8010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1603.00.10.80.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1603.00.10.80.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1603.00.10.80.0?
- ×andere, also nicht: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger1603.00.80
- ×Hühnerbrühenkonzentrat1603.00.10.10.0
- ×andere, also nicht: Fischereierzeugnisse enthaltend1603.00.10.89.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1603.00.10.80.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1603.00.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1603.00.10.10.0 | Hühnerbrühenkonzentrat | Präferenzzollkontingent |
| 1603.00.10.80.0 | Fischereierzeugnisse enthaltenddiese Seite | – |
| 1603.00.10.89.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1603.00.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1603.00.10.80.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1603.00.10.80.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1603.00.10.80.0
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1603.00.10
- 01.01.19721603.00.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“
- 01.01.19881603.00.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1603.00.10
- 01.01.19881603.00.10.10.0neu eingeführt · „Extrakte aus Fleisch von Walen“ · aus 1603.00.10
- 01.01.19941603.00.10wieder anmeldefähig · aus 1603.00.10
- 01.01.19941603.00.10.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 1603.00.10
- 21.11.20191603.00.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1603.00.10
- 21.11.20191603.00.10.10.0neu eingeführt · „Hühnerbrühenkonzentrat“ · aus 1603.00.10
- 29.05.20231603.00.10.80.0neu eingeführt · „Fischereierzeugnisse enthaltend“ · aus 1603.00.10
- 29.05.20231603.00.10.89.0neu eingeführt · aus 1603.00.10
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1603.00.10.80.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Fischereierzeugnisse enthaltend unter 1603.00.10?
Fischereierzeugnisse enthaltend, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, gehören in 1603.00.10.80.0. Hühnerbrühenkonzentrat fällt unter 1603.00.10.10.0, andere Waren ohne Fischereierzeugnisse unter 1603.00.10.89.0.
Ist bei der Einfuhr von Fischereierzeugnissen unter 1603.00.10.80.0 eine Veterinärkontrolle nötig?
Ja, bei der Einfuhr ist eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle vorgesehen. Für die Europäische Union ist dafür unter anderem das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) als Unterlage aufgeführt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen