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Zolltarifnummer 1604.16.00.90.0 – Sardellen außer pikanten Anchovis

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst zubereitete oder haltbar gemachte Sardellen, die nicht als pikante, knusprige Anchovis zubereitet sind. Pikante, knusprige Anchovis aus Anchovis, Zwiebeln, Chilipaste, Tamarindenmark, Belachan, braunem Zucker und Salz gehören in die Zolltarifnummer 1604.16.00.10.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1604.16.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert
UnterpositionLachse
UnterpositionHeringe
UnterpositionSardinen, Sardinellen und Sprotten
UnterpositionThunfische, Echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.)
UnterpositionMakrelen
UnterpositionSardellen
Zolltarifnummerpikante, knusprige Anchovis (sambal ikan bilis) aus Anchovis, Zwiebeln, Chilipaste, Tamarindenmark, Belachan, braunem Zucker und Salz
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerAale
ZolltarifnummerHaifischflossen
Unterpositionandere
UnterpositionFische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1604.166-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1604.16.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1604.16.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1604.16.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1604.16.00.90.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar …
✓Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinertDie Ware ist ein Fisch, ganz oder in Stücken und nicht fein zerkleinert.
✓SardellenDie Ware muss eine Sardelle sein.
✓andere, also nicht: pikante, knusprige Anchovis (sambal ikan bilis) aus Anchovis, Zwiebeln, Chilipaste, Tamarindenmark, Belachan, braunem Zucker und SalzDie Ware ist eine Sardellenzubereitung in einer anderen Ausführung als der pikanten, knusprigen Anchovis (sambal ikan bilis).
1604.16.00.90.0Sardellen außer pikanten Anchovis

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1604.16.00.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1604.16.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1604.16.00.10.0pikante, knusprige Anchovis (sambal ikan bilis) aus Anchovis, Zwiebeln, Chilipaste, Tamarindenmark, Belachan, braunem Zucker und SalzPräferenzzollkontingent
1604.16.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1604.16.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1604.16.00.90.0

€
1604.16.00.90.0Drittlandszoll25 %2.500 €875 €3.375 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1505Albanien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1525Montenegro12,5 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1592Serbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1599Bosnien und Herzegowina12,5 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7203Peru0 %01.03.2026 – 28.02.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 25 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202622,7 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)21,5 %
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)7,5 %
Serbien17,5 %
Vietnam3,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1604.16.00.90.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr aus Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr nach Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1604.16.00.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1604.16.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 5.
  1. 01.01.19721604.16.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Sardellen“
  2. 21.11.20191604.16.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1604.16.00
  3. 21.11.20191604.16.00.10.0neu eingeführt · „pikante, knusprige Anchovis (sambal ikan bilis) aus Anchovis, Zwiebeln, Chilipaste, Tamarindenmark, Belachan, braunem Zucker und Salz“ · aus 1604.16.00
  4. 21.11.20191604.16.00.90.0neu eingeführt · aus 1604.16.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1604.16.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Sardellen, die nicht als pikante, knusprige Anchovis zubereitet sind, unter der Warennummer 1604.16.00?

Sardellen, die nicht als pikante, knusprige Anchovis zubereitet sind, gehören in die Zolltarifnummer 1604.16.00.90.0. Pikante, knusprige Anchovis aus Anchovis, Zwiebeln, Chilipaste, Tamarindenmark, Belachan, braunem Zucker und Salz gehören dagegen in die Zolltarifnummer 1604.16.00.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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