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Zolltarifnummer 1605.29.00.99.0 – Garnelen, luftdicht, nicht geschält

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Garnelen in luftdicht verschlossenen Behältnissen, die nicht geschält sind und zu keiner der davor genannten Zubereitungen oder Garnelenarten gehören. Geschälte Garnelen gehören in 1605.29.00.91.0 oder 1605.29.00.96.0, Hargow aus Garnelen in 1605.29.00.05.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1605.29.00.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionKrebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
UnterpositionKrabben
Garnelen
Unterpositionnicht in luftdichten Behältnissen
Unterpositionandere
ZolltarifnummerHargow aus Garnelen, Weizenstärke, Tapioka, Wasser, Lauch, Ingwer, Zucker und Salz; Shaomai aus überwiegend Garnelen, Huhn, Maisstärke …
ZolltarifnummerGarnelen der Art Pandalus borealis, ohne Schale, gegart, gefroren, jedoch nicht weiter zubereitet
ZolltarifnummerGarnelen der Art Pandalus montagui, ohne Schale, gegart, gefroren, jedoch nicht weiter zubereitet
ZolltarifnummerGarnelen der Art Pandalus borealis, gekocht und geschält, zur Verarbeitung bestimmt
ZolltarifnummerGarnelen der Art Pandalus montagui, gekocht und geschält, zur Verarbeitung bestimmt
ZolltarifnummerGarnelen der Art Pandalus jordani, gekocht und geschält, zur Verarbeitung bestimmt
andere
ZolltarifnummerandereDiese Seite
UnterpositionHummer
Unterpositionandere Krebstiere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1605.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1605.29.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1605.29.00.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1605.29.00.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1605.29.00.99.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose …
✓GarnelenDie Ware muss Garnelen sein oder Zubereitungen mit überwiegend Garnelen darstellen.
✓andere, also nicht: nicht in luftdichten BehältnissenDie Garnelen müssen in luftdicht verschlossenen Behältnissen verpackt sein. Nach den Erläuterungen gehören Garnelen in nicht luftdichten Behältnissen in eine andere Unterposition.
✓andere, also nicht: Hargow aus Garnelen, Weizenstärke, Tapioka, Wasser, Lauch, Ingwer, Zucker und Salz; Shaomai aus überwiegend Garnelen, Huhn, Maisstärke …Es bleiben Garnelen, die nicht zu den davor genannten Zubereitungen oder Garnelenarten gehören.
✓andere, also nicht: geschältDie Garnelen sind nicht geschält. Geschälte Garnelen gehören zu den davor genannten Zolltarifnummern.
1605.29.00.99.0Garnelen, luftdicht verschlossen, nicht geschält

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1605.29.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1605.29.00.05.0Hargow aus Garnelen, Weizenstärke, Tapioka, Wasser, Lauch, Ingwer, Zucker und Salz; Shaomai aus überwiegend Garnelen, Huhn, Maisstärke …–
1605.29.00.20.0gefroren und geschält–
1605.29.00.30.0andere–
1605.29.00.40.0Garnelen der Art Pandalus borealis, ohne Schale, gegart, gefroren, jedoch nicht weiter zubereitetZollkontingent
1605.29.00.45.0Garnelen der Art Pandalus montagui, ohne Schale, gegart, gefroren, jedoch nicht weiter zubereitet–
1605.29.00.50.0Garnelen der Art Pandalus borealis, gekocht und geschält, zur Verarbeitung bestimmtnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
1605.29.00.55.0Garnelen der Art Pandalus montagui, gekocht und geschält, zur Verarbeitung bestimmtnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
1605.29.00.60.0Garnelen der Art Pandalus jordani, gekocht und geschält, zur Verarbeitung bestimmtnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
1605.29.00.91.0gefroren–
1605.29.00.96.0andere–
1605.29.00.99.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1605.29.00 eingereiht

25 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland18
Frankreich7
vZTAWareGültig bis
DEBTI24753/26-1DeutschlandNach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um 20 tiefgefrorene, halbmondförmige …06.09.2029
DEBTI27649/26-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gekochte, gefrorene, geschälte Garnelen der Art Metapenaeus …16.07.2029
DEBTI14341/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich um gefrorene, geschälte und gekochte Garnelen der Art Penaeus monodon, die in …15.06.2028
DEBTI11001/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung in Form von …18.05.2028
DEBTI6681/25-1DeutschlandGarnelenschwänze, ohne Kopf, von Garnelen der Art Litopenaeus vannamei, geschält sowie mit einem gewürzten Teigmantel …12.05.2028
DEBTI10006/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um gekochte, geschälte, gefrorene Garnelen der Art Litopenaeus …11.05.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1605.29.00.99.0

€
1605.29.00.99.0Drittlandszoll20 %2.000 €840 €2.840 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (6)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0679Färöer0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0746Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0865Norwegen0 %01.05.2026 – 30.04.2027
09.8310Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8404Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9012USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 20 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel, Neuseeland und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202616 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)7 %
Japan10 %
Vietnam2,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1605.29.00.99.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr aus Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr nach Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1605.29.00.99.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1605.29.00andere: Hierher gehören Garnelen in luftdicht verschlossenen Behältnissen (siehe die Erläuterungen zu den Unterposition 1602.50.31).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1605.29.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 6.
  1. 01.01.20121605.29.00neu eingeführt · aus 1605.20.00, aus 1605.20.10
  2. 01.01.20121605.29.00.20.0neu eingeführt · „gefroren und geschält“ · aus 7 Vorgängern
  3. 01.01.20121605.29.00.30.0neu eingeführt · aus 7 Vorgängern
  4. 01.01.20121605.29.00.40.0neu eingeführt · „Garnelen der Art Pandalus borealis, ohne Schale, gegart, gefroren, jedoch nicht weiter zubereitet“ · aus 7 Vorgängern
  5. 01.01.20121605.29.00.50.0neu eingeführt · „Garnelen der Art Pandalus borealis, gekocht und geschält, zur Verarbeitung bestimmt“ · aus 7 Vorgängern
  6. 01.01.20121605.29.00.91.0neu eingeführt · „gefroren“ · aus 7 Vorgängern
  7. 01.01.20121605.29.00.96.0neu eingeführt · aus 7 Vorgängern
  8. 01.01.20121605.29.00.99.0neu eingeführt · aus 7 Vorgängern
  9. 01.01.20131605.29.00.60.0neu eingeführt · „Garnelen der Art Pandalus jordani, gekocht und geschält, zur Verarbeitung bestimmt“
  10. 01.01.20141605.29.00.45.0neu eingeführt · „Garnelen der Art Pandalus montagui, ohne Schale, gegart, gefroren, jedoch nicht weiter zubereitet“
  11. 01.01.20141605.29.00.55.0neu eingeführt · „Garnelen der Art Pandalus montagui, gekocht und geschält, zur Verarbeitung bestimmt“
  12. 21.11.20191605.29.00.05.0neu eingeführt · „Hargow aus Garnelen, Weizenstärke, Tapioka, Wasser, Lauch, Ingwer, Zucker und Salz; Shaomai aus überwiegend Garnelen, Huhn, Maisstärke …“ · aus 1605.54.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1605.29.00.99.0

Welche Zolltarifnummer gilt für nicht geschälte Garnelen in luftdicht verschlossenen Behältnissen unter 1605.29.00?

Dafür gilt 1605.29.00.99.0, wenn die Garnelen in luftdicht verschlossenen Behältnissen verpackt, nicht geschält und keine der davor genannten Zubereitungen oder Garnelenarten sind. Geschälte gefrorene Garnelen gehören in 1605.29.00.91.0, andere geschälte in 1605.29.00.96.0.

Gilt für die Einfuhr von Garnelen unter 1605.29.00 eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle?

Ja, für die Einfuhr aus allen Ländern gilt an der Grenzkontrollstelle die Veterinärkontrolle. Als Unterlage ist unter anderem das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) angegeben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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