01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1806.32.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1806.326-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1806.32.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1806.32.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1806.32.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1806.32.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1806.32.10.00.0?
- ×Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln1806.10
- ×andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher …1806.20
- ×andere, also nicht: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln1806.90
- ×gefüllt1806.31.00.00.0
- ×andere, also nicht: mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen1806.32.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1806.32.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1806.32.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1806.32.10.00.0 | mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1806.32.10 eingereiht
47 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI33458/25-2Deutschland | Riegel (Sorte 2) aus Erdnüssen, Mandeln, Schokolade und Meersalz (Gewicht: 40 g). Quaderförmig, braun, mit Erdnüssen … | 01.03.2029 |
| DEBTI43766/25-1Deutschland | Kakaohaltiger Proteinriegel mit weißer Schokolade, Sojacrispies und getrockneten Himbeeren. In Aufmachung für den … | 08.02.2029 |
| DEBTI41658/25-1Deutschland | Milchschokoladenriegel 340 g Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß Abbildungen handelt es sich um einen … | 25.01.2029 |
| DEBTI37587/25-1Deutschland | Haferriegel mit Kakao. Verpackungsgröße: 350-g-Packung mit 10 35-g-Einzelpackungen. Feststellungen anhand einer … | 04.12.2028 |
| DEBTI42936/25-1Deutschland | Riegel mit Mehl aus gerösteter Gerste und Kaffeepulver. Der Riegel ist ungebacken. Vertrauliche Angaben zur … | 30.11.2028 |
| DEBTI43125/25-1Deutschland | Riegel mit Mehl aus gerösteter Gerste, Mandelmus, Kakao und Johannisbeeren. Der Riegel ist ungebacken. Vertrauliche … | 30.11.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1806.32.90 | 26 | Angaben: Schokoladen-Geschenkartikel, Stufendisplay "Ostergrüße"-Täfelchen Stufendisplay aus Plastik, gefüllt mit Edel-Vollmich Schokoladen Täfelchen, 1080 g Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1806.32.10.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1806.32.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1806.32.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (8)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0052 | alle Drittländer | 38 % | 01.07.2026 – 30.06.2027 |
| 09.0085 | alle Drittländer | 43 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0230 | Türkei | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0764 | Norwegen | 35,15 EUR je 100 kg | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0799 | Island | 4,1 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 9,3 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R), höchstens 35,15 EUR je 100 kg | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1932 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8301 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9014 | USA | 2,1 % + 3,56 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,5 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 16,9 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| APS+-Länder | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,8 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Algerien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Chile | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 9,3 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| Färöer | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Island | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| Norwegen | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| Syrien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Südafrika | 4,8 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Tunesien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1806.32.10.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1806.32.10.00.0
Anmerkungen (3)
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1806.32.10 | mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen: Hierher gehört z. B. Schokolade in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, die Getreide, Früchte oder Nüsse, auch zerkleinert, enthält, die in der gesamten Masse verteilt sind. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-53/7510.12.1975 | FÜR DIE ANWENDUNG DER TARIFSTELLEN 18.06 B UND 21.07 C DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UMFASST DER BEGRIFF " SPEISEEIS " ERZEUGNISSE, DIE DAS WESENTLICHE CHARAKTERBESTIMMENDE MERKMAL HABEN, BEI EINER TEMPERATUR UM 0 GRAD C ZU SCHMELZEN . ER KANN NICHT AUF … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 18 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1806.32.10
- 01.01.19721806.32.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen“
- 01.01.19721806.32.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1806.32.10.00.0
Gilt für Schokoriegel unter 1806.32.10.00.0 ein Zusatzzoll für Waren aus Belarus?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Welche Zolltarifnummer gilt für Energie Riegel unter 1806.32.10?
Für Energie Riegel gilt die Zolltarifnummer 1806.32.10.00.0. Diese Zolltarifnummer erfasst nicht gefüllte Schokolade in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
