Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 – Gefüllte Schokoladentafeln, Riegel

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

18Kapitel06Position31HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst gefüllte Schokolade in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, etwa gefüllte Schokoriegel. Ungefüllte Tafeln, Stangen oder Riegel gehören in die Unterposition 1806.32.

Typische Waren:Gefüllte SchokoladeGefüllte SchokoriegelGefüllte Dubai-Schokolade

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelKakao und Zubereitungen aus Kakao
PositionSchokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
UnterpositionKakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Unterpositionandere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
ZolltarifnummergefülltDiese Seite
Unterpositionnicht gefüllt
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1806.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1806.31.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1806.31.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1806.31.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0?

Kapitel 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao › 1806 Schokolade und andere kakaohaltige …
✓andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, also nicht: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere Zubereitungen in Blöcken …Die Ware liegt in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln vor. Sie ist ein flaches Stück oder ein längliches Stück aus Schokolade oder einer kakaohaltigen Lebensmittelzubereitung.
✓gefülltDie Ware ist gefüllt, also mit einer Füllung im Stück versehen. Eine cremige Masse im Inneren zeigt das, wie bei einem Riegel aus Milchschokolade mit einer beigefarbenen Füllung.
1806.31.00.00.0Gefüllte Schokoladentafeln und -riegel

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0?

  • ×Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln1806.10
  • ×andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher …1806.20
  • ×andere, also nicht: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln1806.90
  • ×nicht gefüllt1806.32

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1806.31.00

ZolltarifnummerWortlaut
1806.31.00.00.0gefüllt

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1806.31.00 eingereiht

78 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland30
Tschechien16
Irland9
Frankreich4
Polen4
Österreich3
vZTAWareGültig bis
DEBTI40868/26-4DeutschlandAngaben: Aus Polyester gefertigte Plüschfigur und aus Pappe gefertigte Tasche. In der Papptasche sind neben der …22.10.2029
DEBTI30357/26-1DeutschlandAngaben: Aus Pappe gefertigte, mehrfarbig bedruckte Hasenköpfe in zwei verschiedenen Designs als Verpackung, gefüllt …22.10.2029
DEBTI24237/26-4DeutschlandSchokoladen-Riegel aus dem Artikel "Filzsocke Weihnachten" Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. …19.10.2029
DEBTI31336/26-2DeutschlandAngaben: Aus Polyester gefertigtes Plüschfigurensortiment in drei verschiedenen Designs. Es enthält drei hohle …08.10.2029
DEBTI31341/26-1DeutschlandAngaben: Aus Polyester gefertigtes Plüschfigurensortiment in zwei verschiedenen Designs (Lebkuchenmann und Schneemann …04.10.2029
DEBTI31348/26-5DeutschlandAngaben: Aus Polyester gefertigte Plüschfigur und aus Pappe gefertigte Tasche in sechs verschiedenen Designs. In der …27.09.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0?

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0

€
1806.31.00.00.0Drittlandszoll8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)–––
1806.31.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) + 50 %–––
1806.31.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (7)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0052alle Drittländer38 %01.07.2026 – 30.06.2027
09.0085alle Drittländer43 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0230Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0764Norwegen35,15 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1932Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8301Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9014USA2,1 % + 3,56 EUR je 100 kgseit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Mercosurneu seit 01.05.20267,5 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 16,9 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
APS+-Länder0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,8 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Algerien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Chile0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 9,3 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Färöer0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Island0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Norwegen0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 18,7 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Syrien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Südafrika4,8 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Tunesien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 18, Anmerkung 2
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1806.31.00gefüllt: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1806.31 des HS.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-53/7510.12.1975FÜR DIE ANWENDUNG DER TARIFSTELLEN 18.06 B UND 21.07 C DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UMFASST DER BEGRIFF " SPEISEEIS " ERZEUGNISSE, DIE DAS WESENTLICHE CHARAKTERBESTIMMENDE MERKMAL HABEN, BEI EINER TEMPERATUR UM 0 GRAD C ZU SCHMELZEN . ER KANN NICHT AUF …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 18 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1806.31.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 7.
  1. 01.01.19721806.31.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „gefüllt“
  2. 01.01.19721806.31.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „gefüllt“
  3. 03.01.19921806.31.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1806.31.00
  4. 03.01.19921806.31.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1806.31.00
  5. 01.01.20051806.31.00wieder anmeldefähig · aus 1806.31.00
  6. 01.01.20051806.31.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 1806.31.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0

Gilt für gefüllte Schokolade aus Belarus unter der Warennummer 1806.31.00 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für gefüllte Schokoriegel?

Gefüllte Schokoriegel gehören in die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0. Ungefüllte Tafeln, Stangen oder Riegel gehören in die Unterposition 1806.32.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →