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Position 1806 – Schokolade und kakaohaltige Zubereitungen

Position im Zolltarif

18Kapitel06Position

Zu Position 1806 gehören Schokolade, kakaohaltige Zuckerwaren, Pralinen, kakaohaltige Brotaufstriche, Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken. Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln gehört in Position 1805.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1806?

Position 1806 ist nach Unterpositionen gegliedert: 1806.10 erfasst Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, 1806.20 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form. Bei 1806.20 richtet sich die Einreihung nach dem Gehalt an Kakaobutter oder nach dem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett: 1806.20.10 bei einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr, 1806.20.30 bei einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT, und 1806.20.50 bei einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr. Die Tafeln, Stangen und Riegel sind in 1806.31 gefüllt und in 1806.32 nicht gefüllt unterteilt, während 1806.90 unter anderem Pralinen, kakaohaltige Zuckerwaren und Brotaufstriche umfasst.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelKakao und Zubereitungen aus Kakao
PositionSchokolade und andere kakaohaltige LebensmittelzubereitungenDiese Seite
UnterpositionKakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln8 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 6 vZTA
Zolltarifnummerkeine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr
Unterpositionandere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
verschieden · 26 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT
andere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklatur"chocolate-milk-crumb" genannte Zubereitungen
Kombinierte NomenklaturKakaoglasur
Kombinierte Nomenklaturandere
andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
Zolltarifnummergefüllt8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 78 vZTA
Unterpositionnicht gefüllt8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 73 vZTA
Zolltarifnummermit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 369 vZTA
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse
Pralinen, auch gefüllt
Zolltarifnummeralkoholhaltig
Zolltarifnummerandere
andere
Zolltarifnummergefüllt
Zolltarifnummernicht gefüllt
Kombinierte Nomenklaturkakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen
Kombinierte Nomenklaturkakaohaltige Brotaufstriche
Kombinierte Nomenklaturkakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1806

23 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1806. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1806

Rechts: wie viele der 21 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · alle Drittländer21 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · USA21 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kanada19 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Chile19 von 21
senkt den ZollKontingent im Rahmen einer Zollunion · Türkei18 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Norwegen17 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Island10 von 21
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder21 von 21
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus21 von 21
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland21 von 21
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder21 von 21
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union21 von 21
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer21 von 21
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland21 von 21
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten21 von 21
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder21 von 21
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1806

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 18, Anmerkung 2
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-53/7510.12.1975Das Urteil C-53/75 legt fest, dass der Begriff Speiseeis für die Tarifstellen 18.06 B und 21.07 C des Gemeinsamen Zolltarifs Erzeugnisse umfasst, deren wesentliches charakterbestimmendes Merkmal es ist, bei etwa 0 Grad C zu schmelzen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1806

Die 21 Warennummern der Position 1806 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19951806.10.15.00.0eingeführt · keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich … · zuletzt geändert 01.01.1998
  2. 01.01.19951806.10.20.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) … · zuletzt geändert 01.01.1998
  3. 01.01.19721806.10.30eingeführt · mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) … · zuletzt geändert 01.06.2010
  4. 01.01.19721806.10.90.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) … · zuletzt geändert 01.01.1998
  5. 01.01.19721806.20.10eingeführt · mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an … · zuletzt geändert 21.09.2017
  6. 01.01.19721806.20.30eingeführt · mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger … · zuletzt geändert 21.09.2017
  7. 01.01.19721806.20.50eingeführt · mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr · zuletzt geändert 21.09.2017
  8. 01.01.19721806.20.70eingeführt · "chocolate-milk-crumb" genannte Zubereitungen · zuletzt geändert 21.09.2017
  9. 01.01.19911806.20.80eingeführt · Kakaoglasur · zuletzt geändert 01.03.1992
  10. 01.01.19911806.20.95eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.03.1992
  11. 01.01.19721806.31.00.00.0eingeführt · gefüllt · zuletzt geändert 01.01.2005
  12. 01.01.19721806.32.10.00.0eingeführt · mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen
  13. 01.01.19721806.32.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2005
  14. 01.01.19721806.90.11.00.0eingeführt · alkoholhaltig
  15. 01.01.19721806.90.19.00.0eingeführt · andere
  16. 01.01.19721806.90.31.00.0eingeführt · gefüllt
  17. 01.01.19721806.90.39.00.0eingeführt · nicht gefüllt
  18. 01.01.19721806.90.50eingeführt · kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage … · zuletzt geändert 27.06.2023
  19. 01.01.19721806.90.60eingeführt · kakaohaltige Brotaufstriche · zuletzt geändert 01.01.1988
  20. 01.01.19721806.90.70eingeführt · kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken
  21. 01.01.19721806.90.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1988

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 1806

Welche Unterposition aus Position 1806 gilt für nicht gefüllte Schokolade in Tafeln?

Nicht gefüllte Schokolade in Tafeln, Stangen oder Riegeln gehört in die Unterposition 1806.32. Mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen fällt sie in die Warennummer 1806.32.10, andere nicht gefüllte Waren in die Warennummer 1806.32.90.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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