01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1905.20.30.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1905.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1905.20.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1905.20.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1905.20.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1905.20.30.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1905.20.30.00.0?
- ×Knäckebrot1905.10.00.00.0
- ×Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln1905.31, 1905.32
- ×Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren1905.40
- ×andere, also nicht: Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren1905.90
- ×mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 30 GHT1905.20.10.00.0
- ×mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 50 GHT oder mehr1905.20.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1905.20.30.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1905.20.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1905.20.30.00.0 | mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1905.20.30 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI30876/23-1Deutschland | Lebkuchen Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Nuss-Lebkuchen mit Zartbitterschokolade, 125 g) … | 28.01.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1905.20.90 | 3 | Dominosteine mit weißer Schokolade. Mundgerechte Würfel (Kantenlänge ca. 2,5 cm, 12,5 g pro Stück), bestehend aus einer Lebkuchen-, einer Gelee- und einer Persipanschicht, vollständig mit weißer … |
| 1905.20.10 | 1 | Gefüllter Lebkuchen, Appenzeller Biber. Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Appenzeller Biber, 75 g), darin ein flaches rundes braunes weiches Gebäckstück mit einer weichen … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1905.20.30.00.0?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1905.20.30.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1905.20.30.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (3)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1376 | Israel | 0 % + 17,22 EUR je 100 kg | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8302 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9015 | USA | 2,5 % + 6,15 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 9,8 % + 24,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 8,5 % + 21,52 EUR je 100 kg |
| APS+-Länder | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,3 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Algerien | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Chile | 0 % + 12,30 EUR je 100 kg |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + 23,07 EUR je 100 kg |
| Färöer | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Island | 0 % + 23,07 EUR je 100 kg |
| Israel | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Norwegen | 0 % + 23,07 EUR je 100 kg |
| Syrien | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Südafrika | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Tunesien | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
| Zentralamerika | 24,60 EUR je 100 kg |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + 24,60 EUR je 100 kg |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1905.20.30.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1905.20.30.00.0
Anmerkungen (3)
1. Waren der Unterpositionen 1905.31, 1905.32, 1905.40 und 1905.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2. Als Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, im Sinne der Unterposition 1905.31 gelten nur Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von 12 GHT oder weniger und einem Fettgehalt von 35 GHT oder weniger (Füllungen und Überzüge bleiben bei der Bestimmung dieser Gehalte außer Betracht).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
3. Unter die Unterposition 1905.90.20 fallen nur trockene und spröde Erzeugnisse.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1905.20.10 bis 1905.20.90 | Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren: Siehe die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A, Ziffer 6. Nicht hierher gehören Spekulatius und Russisch-Brot (Patience Gebäck). |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-375/0720.11.2008 | 1. Aus Reismehl, Salz und Wasser hergestellte Teigblätter, die getrocknet, jedoch keiner Wärmebehandlung unterzogen worden sind, gehören zur Unterposition 1905.90.20 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 19 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1905.20.30
- 01.01.19721905.20.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT“
- 01.01.19721905.20.30.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1905.20.30.00.0
Gilt für Lebkuchen mit Ursprung Russland unter 1905.20.30 ein Zusatzzoll?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Für Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für Lebkuchen mit Ursprung Belarus unter 1905.20.30 ein Zusatzzoll?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Für Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

